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2. Sicherheitshinweis
Die Nichteinhaltung folgender Sicherheitshinweise kann zu körperlichen Verletzungen oder
zu Beschädigungen der EFT-Halterungen führen.
• Allen Personen, die mit den EFT-Halterungen umgehen, muss die Betriebsanleitung bekannt
sein. Sie müssen deren Inhalte verstanden haben.
• Der Aufbewahrungsort der Betriebsanleitung(en) muss allen an der Kasse tätigen Personen
bekannt sein. Sie müssen jederzeit Zugriff auf die Betriebsanleitung(en) haben.
• Die EFT-Halterungen dürfen nur ihrer Bestimmung gemäß verwendet werden.
• Der Einsatz der EFT-Halterungen im privaten Bereich z.B. als Spielzeug ist untersagt.
• Die EFT-Halterungen müssen mindestens einmal am Tag auf äußerlich erkennbare Schä-
den und Mängel überprüft werden.
• Mitarbeiter sensibilisieren, bei nicht korrekter Funktion, die EFT-Halterungen nicht weiter zu
verwenden und Fachpersonal (z.B. Elektriker) hinzuzuziehen.
• Bei sichtbaren Mängeln oder Beschädigungen dürfen die EFT-Halterungen nicht in Betrieb
gehen oder müssen sofort außer Betrieb genommen werden.
• Arbeiten an der Kasse dürfen nur von ausgebildeten Fachkräften durchgeführt werden.
• Die elektrischen Betriebsmittel müssen regelmäßig entsprechend den gesetzlichen Arbeits-
schutzbedingungen geprüft werden.
• Korrekter Anschluss an den FI der Hauptversorgung, Funktion des FI regelmäßig kontrollieren.
• In der Nähe der EFT-Halterungen muss eine eindeutig gekennzeichnete Netztrennvorrich-
tung installiert sein.
• Umgehen der Sicherheitseinrichtungen untersagen. Die EFT-Halterungen dürfen nur mit ord-
nungsgemäß angebrachten und funktionsfähigen Schutzeinrichtungen betrieben werden.
• Anschluss nur durch Fachpersonal.
• Vor Anschluss sollte eine Überprüfung der spannungsführenden Teile auf Beschädigung
erfolgen.
• Lose Verbindungen, defekte Kabel etc. sofort auswechseln. Arbeiten nur nach Trennung
von der Energiezufuhr durchführen. Kabel dürfen nicht eingeklemmt bzw. gequetscht
werden. Kabel müssen so verlegt sein, dass sie keine Stolperfalle bilden oder beschädigt
werden können.
• Bei allen Arbeiten an der Kasse sind die gesetzlichen Vorschriften zu beachten.
• Reparaturarbeiten dürfen nur von entsprechend unterwiesenen Fachkräften durchgeführt
werden.
• Arbeiten an der elektrischen Ausrüstung dürfen nur von dafür qualifizierten Fachkräften
durchgeführt werden.