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Gewährleistung, Entsorgung
• Bei Geltendmachung eines Gewährleistungspruches ist dem
zu beanstandenden CO-Warnmelder der Original-Kaufbeleg
mit Kaufdatum und eine kurze schriftliche Fehler-
beschreibung beizufügen.
• Sollten Sie an dem CO-Warnmelder einen Mangel feststellen,
der beim Verkauf bereits vorhanden war, wenden Sie sich
innerhalb der ersten zwei Jahre bitte direkt an Ihren
Verkäufer.
Entsorgung
Dieses Produkt enthält wertvolle Rohstoffe. Entsorgen Sie das
Produkt am Ende seiner Lebensdauer gemäß den geltenden
gesetzlichen Bestimmungen. Elektrogeräte, Akkus und Bat-
terien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Die
Entsorgung muss gemäß Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und
Elektronik-Altgeräte (WEEE) bzw. gemäß Richtlinie 2006/66/
EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien
und Altakkumulatoren erfolgen. Batterien müssen vor der
Entsorgung aus den Elektrogeräten entfernt und separat der
Entsorgung zugeführt werden. Entsorgen Sie die Verpackung
sortenrein. Geben Sie Pappe und Karton zum Altpapier, Folien
und Kunststoffteile in die Wertstoff-Sammlung. Bitte wenden
Sie sich bei Rückfragen an die für die Entsorgung zuständige
kommunale Behörde. Informationen zu Rücknahmestellen für
Ihre Altgeräte erhalten Sie z.B. bei der örtlichen Gemeinde-
bzw. Stadtverwaltung, den örtlichen Entsorgungsunternehmen
oder bei Ihrem Fachhändler.
Batteriewechsel, Gewährleistung
Batteriewechsel
1. Bei Montage an der Wand: Schieben Sie den Melder nach
oben um ihn vom Montagesockel zu lösen.
2. Entnehmen Sie die beiden leeren Batterien und setzen Sie
zwei neue AA Batterien polungsrichtig in die beiden
Batteriefächer ein - der Warnton ertönt. Der CO-Warnmelder
ist wieder betriebsbereit.
3. Bei Montage an der Wand: schieben Sie den CO-Warnmelder
von oben auf den Montagesockel bis er einrastet.
Gewährleistung
• ABUS-Produkte sind mit größter Sorgfalt konzipiert,
hergestellt und nach geltenden Vorschriften geprüft.
• Die Gewährleistung erstreckt sich ausschließlich auf Mängel,
die auf Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen
sind. Falls nachweislich ein Material- oder Herstellungsfehler
vorliegt, wird der CO-Warnmelder nach Ermessen des
Gewährleistungsgebers repariert oder ersetzt.
• Die Gewährleistung endet in diesen Fällen mit dem Ablauf
der ursprünglichen Gewährleistungszeit von 2 Jahren.
Weitergehende Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.
· Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind mitgelieferte
Batterien.
• ABUS haftet nicht für Mängel und Schäden, die durch äußere
Einwirkungen (z. B. durch Transport, Gewalteinwirkung,
Fehlbedienung), unsachgemäße Anwendung, normalen
Verschleiß oder durch Nichtbeachtung dieser Anleitung
entstanden sind.
WEEE-Reg.-Nr. DE79663011
DE
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