GEWÄHRLEISTUNG (DE)
ZIPPER MASCHINEN GmbH www.Zipper-Maschinen.at
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ZI-ASA305A
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GEWÄHRLEISTUNG (DE)
1.) Gewährleistung:
Die Fa. ZIPPER-MASCHINEN GmbH gewährt für mechanische und elektrische Bauteile eine
Gewährleistungsfrist von 2 Jahren für den Hobby Einsatz; bei gewerblichem Einsatz besteht eine
Gewährleistung von 1 Jahr, beginnend ab dem Erwerb des Endverbrauchers/Käufers. Treten
innerhalb dieser Frist Mängel auf, welche nicht auf im Punkt 3 angeführten Ausschlussdetails
beruhen, so wird die Fa. ZIPPER-MASCHINEN GmbH nach eigenem Ermessen das Gerät
reparieren oder ersetzen.
2.) Meldung:
Damit die Berechtigung des Gewährleistungsanspruches überprüft werden kann, muss der
Käufer seinen Händler kontaktieren; dieser meldet schriftlich den aufgetretenen Mangel am
Gerät der Fa. ZIPPER-MASCHINEN GmbH. Bei berechtigtem Gewährleistungsanspruch wird das
Gerät beim Händler von Zipper abgeholt. Retoursendungen ohne vorheriger Abstimmung mit
der Fa. Zipper werden nicht akzeptiert und angenommen.
3.) Bestimmungen:
a) Gewährleistungsansprüche werden nur akzeptiert, wenn zusammen mit dem Gerät eine Kopie
der Originalrechnung oder des Kassenbeleges vom Zipper Handelspartner beigelegt ist. Es
erlischt der Anspruch auf Gewährleistung, wenn das Gerät nicht komplett mit allen Zubehörteilen
zur Abholung gemeldet wird.
b) Die Gewährleistung schließt eine kostenlose Überprüfung, Wartung, Inspektion oder
Servicearbeiten am Geräte aus. Defekte aufgrund einer unsachgemäßen Benutzung durch den
Endanwender oder dessen Händler werden ebenfalls nicht als Gewährleistungsanspruch
akzeptiert. Z.B.: Verwendung von falschem Treibstoffen, Frostschäden in Wasserbehältern,
Treibstoff über Winter im Benzintank des Gerätes.
c) Ausgeschlossen sind Defekte an Verschleißteilen wie : Kohlebürsten, Fangsäcke, Messer,
Walzen, Schneideplatten, Schneideeinrichtungen, Führungen, Kupplungen, Dichtungen,
Laufräder, Sageblätter, Spaltkreuze, Spaltkeile, Spaltkeilverlängerungen, Hydrauliköle, Öl,-
Luft-u. Benzinfilter, Ketten, Zündkerzen, Gleitbacken usw.
d) Ausgeschlossen sind Schäden an den Geräten verursacht durch: Unsachgemäße Verwendung,
Fehlgebrauch des Gerätes; nicht seinem normalen Verwendungszweckes entsprechend;
Nichtbeachtung der Bedienungs-u. Wartungsanleitung; Höhere Gewalt; Reparaturen oder
technische Änderungen durch nicht autorisierte Werkstätten oder Kunden selbst. Durch
Verwendung von nicht originalen Zipper Ersatz- oder Zubehörteilen.
e) Entstandene Kosten ( Frachtkosten ) und Aufwendungen bei nichtberechtigten
Gewährleistungsansprüchen werden nach Überprüfung unseres Fachpersonals dem Kunden oder
Händler in Rechnung gestellt.
f) Geräte außerhalb der Gewährleistungsfrist: Reparatur erfolgt nur nach Vorkasse oder
Händlerrechnung gemäß des Kostenvoranschlages (inkl. Frachtkosten) der Fa. Zipper.
g) Gewährleistungsansprüche werden nur für den Kunden eines Zipper Händlers, der das Gerät
direkt bei der Fa. Zipper erworben hat, gewährt. Diese Ansprüche sind nicht übertragbar bei
mehrfacher Veräußerung des Gerätes.
4.) Schadensersatzansprüche und sonstige Haftungen:
Die Fa. ZIPPER-MASCHINEN GmbH haftet in allen Fällen nur beschränkt auf den Warenwert des
Gerätes. Schadensersatzansprüche aufgrund schlechter Leistung, Mängel, sowie Folgeschäden
oder Verdienstausfälle wegen eines Defektes während der Gewährleistungsfrist werden nicht
anerkannt. Die Fa. ZIPPER-MASCHINEN GmbH besteht auf das gesetzliche Nachbesserungsrecht
eines Gerätes.