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4 Standsicherheitsvorschriften
4.1 Allgemein
Zur Standsicherheit des Gerüstes sind Ausleger zuständig. Diese müssen jedoch je
nach Einsatzort (Innenbereich / Außenbereich) zusätzlich ballastiert werden.
4.2 Befestigung der Ballastierung
Der Anbringungsort und die Menge der Ballastgewichte sind abhängig von der
Aufbauart und der Plattformhöhe des Gerüstes.
Für Fahrgerüste mit Auslegern müssen die Ballastgewichte mit Befestigungs-
Schellen verwendet werden. Die Ballastgewichte müssen möglichst weit unten am
Fußpunkt des Auslegers oder am Fußpunkt des Gerüsts befestigt werden.
4.3 Wartung, Instandhaltung, Lagerung und Reinigung
Das Reinigen kann mit Wasser und einem Zusatz von handelsüblichem
Reinigungsmittel erfolgen. Bei Verschmutzung durch Farbe kann diese mit
Terpentin entfernt werden.
Reinigungsmittel dürfen nicht ins Erdreich gelangen.
• Gebrauchte Reinigungsflüssigkeiten gemäß geltende Umweltschutzbestim-
mungen entsorgen.
Schmierung der beweglichen Teile
• Alle beweglichen Teile (Spindel, Lenkrollenlagerung, Verschlüsse) mit
handelsüblichem Öl schmieren. Für den Einsatz im Winter dünnflüssiges
Öl verwenden.
• Mit Öl benetzte Putzlappen gemäß geltender Umweltschutzbestimmungen
entsorgen.
WARNUNG
Sturzgefahr durch rutschige Trittflächen!
Schmieröl auf Trittflächen verursacht Stürze und Verletzungen.
Überschüssiges Öl abwischen.