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WIKA Betriebsanleitung SF
6
-Gas Füllwagen, Typ GFU08
DE
14033074.01 11/2018 EN/DE/FR/ES
2. Sicherheit
2.6 Zusätzliche Sicherheitshinweise für die Verwendung in Schaltanlagen
Der Betreiber muss sicherstellen, dass die Handhabung von SF
6
-Gas durch ein hierzu
qualifiziertes Unternehmen oder von gemäß IEC 61634 Abschnitt 4.3.1 bzw. IEC 60480
Abschnitt 10.3.1 geschulten Mitarbeitern durchgeführt wird.
Geltende Normen für SF
6
-Gas
■
Installation, Errichtung, Inbetriebnahme:
IEC 61634 (Handhabung von SF
6
),
IEC 60376 (neues SF
6
, technisches SF
6
),
IEC 60480 (gebrauchtes SF
6
),
CIGRE-report 276, 2005 (Practical SF
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handling instructions)
■
Leckagen während des Betriebs:
IEC 60376 (neues SF
6
, technisches SF
6
),
IEC 60480 (gebrauchtes SF
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),
CIGRE 2002 („SF
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in the Electric Industry“)
■
Reparaturarbeiten und Wartung:
IEC 61634 (Use and handling of SF
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in high-voltage switchgear and controlgear),
CIGRE 1991 (Handhabung von SF₆),
CIGRE-report 276, 2005 (Practical SF
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handling instructions),
CIGRE-report 163, 2000 (Guide for SF₆ gas mixtures)
SF
6
-Gas ist farb-, bzw. geruchlos, chemisch neutral, inert, nicht entflamm
-
bar und ca. 5-mal schwerer als Luft, nicht toxisch und nicht ozonschädi-
gend. Detaillierte Angaben finden sich in IEC 60376 und IEC 61634.
2.7 Persönliche Schutzausrüstung
Die persönliche Schutzausrüstung dient dazu, das Personal gegen Gefahren zu schüt-
zen, die dessen Sicherheit oder Gesundheit bei der Arbeit beeinträchtigen könnten.
Beim Ausführen der verschiedenen Arbeiten an und mit dem SF
6
-Gas-Füllwagen muss
das Personal persönliche Schutzausrüstung tragen.
Die hier angegebene persönliche Schutzausrüstung steht ausschließlich im direkten
Zusammenhang mit dem beschriebenen Produkt. Weitere Anforderungen, die sich aus
den Umgebungsbedingungen am Ort der Nutzung, anderer Produkte oder der Verknüp-
fung mit anderen Produkten ergeben, sind nicht berücksichtigt.
Die erforderliche persönliche Schutzausrüstung muss vom Betreiber zur Verfügung
gestellt werden. Der Betreiber wird durch diese Vorschläge in keinster Weise von seinen
arbeitsrechtlichen Pflichten zur Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit der Arbeit-
nehmer entbunden.
Die Bemessung der persönlichen Schutzausrüstung muss unter Berücksichtigung aller
Betriebsparameter des Einsatzortes erfolgen.