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Prüfung des Gerätes nach den Richtlinien für Flüssigkeitsstrahler (Spritzgeräte) der Berufsgenossenschaften.
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Bei stillgelegtem Gerät kann die Prüfung bis zur nächsten Inbetriebnahme hinausgeschoben werden.
Der Betreiber ist verpflichtet, das Gerät zur Prüfung anzumelden.
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(Diese Vorschrift gilt nur für Deutschland).
Wichtiger Hinweis zur Produkthaftung
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freigegeben wurden, bzw. die Geräte sachgemäß montiert und betrieben werden.
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(Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsichtsamt) der Gebrauch des gesamten Gerätes untersagt werden.
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3+2 Jahre Garantie Professional Finishing
Wagner Profi-Garantie
(Stand 01.02.2009)
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Alle Wagner Profi-Farbauftragsgeräte (im folgenden Produkte genannt)
werden sorgfältig geprüft, getestet und unterliegen den strengen Kontrollen
der Wagner Qualitätssicherung. Wagner gibt daher ausschließlich dem
gewerblichen oder beruflichen Verwender, der das Produkt im autorisierten
Fach-handel erworben hat (im folgenden „Kunde“ genannt), eine erweiterte
Garantie für die im Internet unter www.wagner-group.com/profi-guarantee
aufgeführten Produkte.
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Verkäufer sowie gesetzliche Rechte werden durch diese Garantie nicht
eingeschränkt.
Wir leisten Garantie in der Form, dass nach unserer Entscheidung das Produkt
oder Einzelteile hier-von ausgetauscht oder repariert werden oder das Gerät
gegen Erstattung des Kaufpreises zurückge-nommen wird. Die Kosten für
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Teile gehen in unser Eigentum über.
2. Garantiezeit und Registrierung
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gleichzusetzender Beanspru-chung wie insbesondere Schichtbetrieb oder bei
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Die Garantiezeit beginnt mit dem Tag der Lieferung durch den autorisierten
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Für alle ab 01.02.2009 beim autorisierten Fachhandel gekauften Produkte
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Geräte innerhalb von 4 Wochen nach dem Tag der Lie-ferung durch den
autorisierten Fachhandel entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen
regist-riert.
Die Registrierung erfolgt im Internet unter www.wagner-group.com/profi-
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Kaufbeleg, aus dem das Datum des Kaufes hervorgeht. Eine Registrierung
ist nur dann möglich, wenn der Käufer sich mit der Speicherung seiner dort
einzu-gebenden Daten einverstanden erklärt.
Durch Garantieleistungen wird die Garantiefrist für das Produkt weder
verlängert noch erneuert.
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der Garantie nicht mehr geltend gemacht werden.
3. Abwicklung
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Leistung des Geräts, so sind Garantieansprüche unverzüglich, spätestens
jedoch in einer Frist von 2 Wochen geltend zu ma-chen.
Zur Entgegennahme von Garantieansprüchen ist der autorisierte
Fachhändler, welcher das Gerät ausgeliefert hat, berechtigt. Die
Garantieansprüche können aber auch bei unserer der in der Bedie-
nungsanleitung genannten Servicedienststellen geltend gemacht
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die Angabe des Kaufdatums und der Produktbezeichnung ent-halten
muss, frei eingesandt oder vorgelegt werden. Zur Inanspruchnahme der
Garantieverlängerung muss zusätzlich das Garantiezertifikat beigefügt
werden.
Die Kosten sowie das Risiko eines Verlustes oder einer Beschädigung des
Produkts auf dem Weg zu oder von der Stelle, welche die Garantieansprüche
entgegennimmt oder das instand gesetzte Produkt wieder ausliefert, trägt
der Kunde.
4. Ausschluss der Garantie
Garantieansprüche können nicht berücksichtigt werden
- für Teile, die einem gebrauchsbedingten oder sonstigen, natürlichen
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gebrauchsbedingten oder sonstigen natürlichen Ver-schleiß
zurückzuführen sind. Hierzu zählen insbesondere Kabel, Ventile,
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Filter, Schläuche, Dichtungen, Rotoren, Statoren, etc.. Schäden durch
Verschleiß werden insbesondere verursacht durch schmirgeln-
de Beschichtungsstoffe, wie beispielsweise Dispersionen, Putze,
Spachtel, Kleber, Glasuren, Quarzgrund.
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Bedienungshinweisen, ungeeignete oder unsachgemäße
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Käufer oder durch Dritte, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch,
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chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sachfremde
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Überlas-tung oder mangelnde Wartung oder Pflege bzw. Reinigung
zurückzuführen sind.
- bei Fehlern am Gerät, die durch Verwendung von Zubehör-,
Ergänzungs- oder Ersatzteilen verursacht wurden, die keine Wagner-
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- bei Produkten, an denen Veränderungen oder Ergänzungen
vorgenommen wurden.
- bei Produkten mit entfernter oder unlesbar gemachter
Seriennummer
- bei Produkten, an denen von nicht autorisierten Personen
Reparaturversuche durchgeführt wurden.
- bei Produkten mit geringfügigen Abweichungen von der Soll-
Beschaffenheit, die für Wert und Gebrauchstauglichkeit des Geräts
unerheblich sind.
- bei Produkten, die teilweise oder komplett zerlegt worden sind.
5. Ergänzende Regelungen
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Australien vom autorisierten Fachhandel gekauft und innerhalb des
Bezugslandes verwendet werden.
Ergibt die Prüfung, dass kein Garantiefall vorliegt, so geht die Reparatur zu
Lasten des Käufers.
Die vorstehenden Bestimmungen regeln das Rechtsverhältnis zu uns
abschließend. Weitergehende Ansprüche, insbesondere für Schäden und
Verluste gleich welcher Art, die durch das Produkt oder dessen Gebrauch
entstehen, sind außer im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes
aus-geschlossen.
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unberührt.
Für diese Garantie gilt deutsches Recht Die Vertragssprache ist deutsch. Im
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dieser Garantie voneinander abweichen, ist die Be-deutung des deutschen
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J. Wagner GmbH
Division Professional Finishing
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88677 Markdorf
Bundesrepublik Deutschland