Der Laserbereich ist im Rahmen der vorgegebenen Aufgabenstellung räumlich
zu halten. Im Laserbereich sollen sich nur Personen aufhalten, deren Aufenthalt dort
erforderlich ist.
Der Showlaserbereich darf nur von unterwiesenen und befugten Personen betreten werden.
Dabei müssen geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden.
Ist es aus szenischen Gründen erforderlich, dass sich Personen im Showlaserbereich aufhalten,
sind geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen, um Gefährdungen zu vermeiden z.B. durch
Markierungen, einstudierte Bewegungsabläufe, usw. Die geometrischen Gre
Showlaserbereichs müssen vor der Inbetriebnahme berechnet oder gemessen werden.
Laserstrahlung darf sich nur soweit erstrecken, wie es für die Art des Einsatzes notwendig ist.
Der Strahl ist soweit dies möglich ist am Ende der Nutzentfernung durch eine diffus
reflektierende Zielfläche so zu begrenzen, dass eine Gefährdung durch direkte oder diffuse
Reflektionen möglichst gering ist.
In den Raumwinkeln der Laserstrahlen dürfen sich keine gut reflektierenden Oberflächen
befinden. Treten dennoch schädliche Reflektionen auf, müssen diese beim Festlegen der
geometrischen Grenzen berücksichtigt werden.
Lasereinrichtungen sind einschließlich im Strahlengang befindlicher Vorrichtungen so
aufzustellen oder zu befestigen, dass eine unbeabsichtigte Änderung ihrer Position und
der Strahlrichtung vermieden wird.
Unkontrolliert reflektierte Strahlung von Lasereinrichtungen sind zu vermeiden; spiegelnde
oder glänzende Gegenstände oder Flächen sind aus der Umgebung des Laserstrahls
soweit wie möglich fernzuhalten, zu entfernen oder abzudecken.
Zum Schutz vor gefährlichen Reflektionen sollen Werkzeuge, Zubehör und Justiergeräte,
die im Laserbereich verwendet werden, keine gut reflektierenden Oberflächen aufweisen
und Anwesende im Laserbereich keine gut reflektierenden Gegenstände sichtbar
mitführen.
Werden mehrere Lasereinrichtungen gleichzeitig in demselben Raum betrieben, sind
deren Strahlengänge gegenseitig abzuschirmen. Falls erforderlich, sollte der Strahlengang
nur von einer Seite aus zugänglich sein; die optische Achse sollte nicht auf Fenster
gerichtet werden.
Der Showlaserbereich ist vom Zuschauerbereich sicher abzugrenzen, z. B. durch eine
erhöhte Bühnenfläche ( Mindesthöhe 0.8 Meter ) oder Gitter. Zwischen dem
Showlaserbereich und dem Zuschauerbereich muss seitlich ein Sicherheitsabstand von
mindestens 1 m vorgesehen sein. Der Abstand von der Verkehrsfläche nach oben muss
mindestens 3,50 m betragen.
[11]
Der Laserbereich ist im Rahmen der vorgegebenen Aufgabenstellung räumlich möglichst klein
zu halten. Im Laserbereich sollen sich nur Personen aufhalten, deren Aufenthalt dort
Der Showlaserbereich darf nur von unterwiesenen und befugten Personen betreten werden.
Ist es aus szenischen Gründen erforderlich, dass sich Personen im Showlaserbereich aufhalten,
sind geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen, um Gefährdungen zu vermeiden z.B. durch
Markierungen, einstudierte Bewegungsabläufe, usw. Die geometrischen Grenzen des
Showlaserbereichs müssen vor der Inbetriebnahme berechnet oder gemessen werden.
Laserstrahlung darf sich nur soweit erstrecken, wie es für die Art des Einsatzes notwendig ist.
h eine diffus
reflektierende Zielfläche so zu begrenzen, dass eine Gefährdung durch direkte oder diffuse
In den Raumwinkeln der Laserstrahlen dürfen sich keine gut reflektierenden Oberflächen
ädliche Reflektionen auf, müssen diese beim Festlegen der
Lasereinrichtungen sind einschließlich im Strahlengang befindlicher Vorrichtungen so
ihrer Position und
Unkontrolliert reflektierte Strahlung von Lasereinrichtungen sind zu vermeiden; spiegelnde
oder glänzende Gegenstände oder Flächen sind aus der Umgebung des Laserstrahls
Zum Schutz vor gefährlichen Reflektionen sollen Werkzeuge, Zubehör und Justiergeräte,
die im Laserbereich verwendet werden, keine gut reflektierenden Oberflächen aufweisen
enden Gegenstände sichtbar
Werden mehrere Lasereinrichtungen gleichzeitig in demselben Raum betrieben, sind
deren Strahlengänge gegenseitig abzuschirmen. Falls erforderlich, sollte der Strahlengang
ptische Achse sollte nicht auf Fenster
Der Showlaserbereich ist vom Zuschauerbereich sicher abzugrenzen, z. B. durch eine
erhöhte Bühnenfläche ( Mindesthöhe 0.8 Meter ) oder Gitter. Zwischen dem
muss seitlich ein Sicherheitsabstand von
mindestens 1 m vorgesehen sein. Der Abstand von der Verkehrsfläche nach oben muss
Содержание LA VIDA
Страница 1: ... 1 ...
Страница 2: ...OPERATING MANUAL BEDIENUNGSANLEITUNG Deutsch English 2 Seite 3 Page 18 ...