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Gefahren können entstehen durch:
– nicht bestimmungsgemäße Verwendung,
– unzureichende Einhaltung der Sicherheitsanweisun-
gen,
– Nichteinhaltung von Überprüfungs- und Wartungsar-
beiten.
1.4.1. Mechanische Gefahren
Verletzungen:
WARNUNG:
Bewusstlosigkeit und Verletzungen:
– Blutergüsse, Schnittwunden, Verheddern, Schürfun-
gen,
– gezogen, gestoßen oder geschürft werden,
– Rutschen, Stolpern, Stürzen.
Ursachen:
– in Bereichen, die zu Blutergüssen, Schnittwunden
oder Verheddern,
– Brüchen und Splittern von Teilen führen können.
Schutzmaßnahmen:
– den Boden, die Geräte und Maschinen sauber halten,
– Undichtigkeiten beseitigen,
– sichere Abstände bewahren.
1.4.2. Elektrische Gefahren
Arbeiten an elektrischen Geräten und das Bedienen von
Maschinen dürfen nur von einer Elektrofachkraft oder be-
fähigten Person unter Aufsicht einer Elektrofachkraft nach
den elektrotechnischen Regeln vorgenommen werden.
Verletzungen:
WARNUNG:
Tod durch Stromschlag, Verletzungen und
Verbrennungen verursacht durch:
– Berühren,
– fehlerhafte Isolierung,
– fehlerhafte Wartung und Reparatur,
– Kurzschluss.
Ursachen:
– Berühren oder Nähe zu nicht isolierten Leitern im
Betriebszustand,
– Verwendung von nicht isoliertem Werkzeug,
– elektrische Leiter oder Teile mit defekter Isolierung,
– mangelhafte Wartungsarbeiten und mangelnde
Prüfung nach einem Eingriff,
– Montage ungeeigneter Sicherungen.
Schutzmaßnahmen:
– defekte Maschinen oder Geräte vor Arbeiten
(Inspektion, Wartung oder Reparatur) von der
Stromversorgung trennen
– zunächst sicherstellen, dass die Stromversorgung
ausgeschaltet ist
– die elektrischen Geräte regelmäßig kontrollieren
– lose oder beschädigte Kabel austauschen
– beim Ersetzen durchgebrannter Sicherungen
sicherstellen, dass diese gleichwertig sind
– keine elektrischen Leiter berühren
– nur elektrisch isoliertes Werkzeug verwenden
1.4.3. Geräuschemission
Geräuschmessungen werden in Abständen von 1, 2, 4,
8 und 16 m zwischen der Mitte des Elektrozuges und
dem Messgerät durchgeführt.
Messung der Geräuschemission nach DIN 45 635.
Geräuschmessungen wurden durchgeführt:
a. bei Verwendung des Elektrozuges in der Werkstatt.
b. bei Arbeiten im Freien.
Tabelle 1-1 – Geräuschemission
Messabstand
1 m
2 m
4 m
8 m
16 m
Baureihe
Art der
Messung
dBA
TT 250/500
a)
65
62
59
56
53
b)
65
59
53
47
41
TT125, TT250/500 1Ph
a)
76
73
70
67
64
b)
76
70
64
58
52
TT 1000, TT 1000 1Ph
a)
80
77
74
71
68
b)
80
74
68
62
56
TT 1600/2500
a)
80
77
74
71
68
b)
80
74
68
62
56
1.5. Technische Fähigkeiten
1.5.1. Regelmäßige Inspektionen
Jeder Benutzer des Geräts oder Systems muss
alle Tests, Wartungen und Überholungen korrekt im
Servicelogbuch festhalten und dem Vorgesetzten oder
einer befähigten Person vorlegen.
Der Hersteller haftet nicht für falsche oder
unvollständige Protokolle.
ACHTUNG:
Hebezeuge und Krane müssen
gelegentlich von einer befähigten Person geprüft
werden. Im Wesentlichen handelt es sich um eine
Sicht- und Funktionsprüfung, bei der der Zustand der
Komponenten auf Beschädigungen, Abnutzung oder
Verschleiß, Korrosion und andere Veränderungen
untersucht wird. Insbesondere muss das Vorhandensein
und die Funktionsweise von Sicherheitssystemen
überprüft werden. Eine Demontage könnte erforderlich
sein, um den Verschleiß einiger Teile zu ermitteln.
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