Allgemein
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Die Absauganlage entspricht den Anforderungen der geltenden europäischen und nationalen
Richtlinien.
Eine CE- Konformitätserklärung liegt der Betriebs- und Wartungsanleitung bei. Diese Erklärung verliert
Ihre Gültigkeit falls eine, nicht mit dem Hersteller schriftlich abgestimmte, Änderung vorgenommen wird.
Für Folgeverluste oder Schäden, die Aufgrund von Verwendung dieses Gerätes entgegen den
Anweisungen in der Betriebs- und Wartungsanleitung entstehen, übernimmt der Hersteller keine
Verantwortung.