Fold-E
04/2011
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6. Garantie und gesetzliche Anforderungen
Die nachfolgenden Garantiebestimmungen ergänzen Ihre geltende gesetzliche Rechtsgrundlage.
Der Lieferant Ihrer Batterie verleiht eine Garantie auf eventuelle Material- und
Herstellungsschäden der Batterie, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Sie können die Garantie nur dann nutzen, wenn Sie einen Garantieschein oder einen Kaufbeleg
vorlegen können. Die Garantiezeit beginnt an dem Tag, an dem Sie das Gerät gekauft haben.
Sparta haftet nicht für Unfälle oder Störungen, die durch die unsachgemäße Verwendung von
(Einzelkomponenten) des E-Bikes verursacht werden.
Garantiezeitraum für das E-Bike
Komponente
Dauer
Rahmen
10 Jahre
Antriebssystem
2 Jahre
Batterie
2 Jahre
Bedieneinheit
2 Jahre
Sonstige Komponenten
1 Jahr
•
Das zulässige Höchstgewicht von Fahrradfahrer, Gepäck und E-Bike beträgt zusammen 120
kg.
•
Die Benutzung von Anhängern und Kindersitzen ist nicht erlaubt.
•
Normale Abnutzungserscheinungen fallen nicht unter die Garantie.
•
Spritzen Sie das Fahrrad nicht mit einem Hochdruckreiniger ab. Durch einen kräftigen
Wasserstrahl kann die Elektronik beschädigt werden. In diesem Fall verfällt die Garantie.
Gesetzliche Anforderungen
Gemäß der europäischen Gesetzgebung handelt es sich bei dem hier beschriebenen Fahrzeug
um ein Fahrrad, da es folgende Voraussetzungen für ein Fahrrad erfüllt:
•
Die Unterstützung ist nur aktiv, wenn der Radfahrer selbst tritt.
•
Die Unterstützung ist bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h aktiv.
•
Die gelieferte Leistung beträgt maximal 250 Watt.
Umweltschutz
Gemäß den Umweltschutzbestimmungen des niederländischen Ministeriums für Bau,
Raumplanung und Umwelt (VROM) für die Annahme und Verarbeitung von Batterien und Akkus
empfehlen wir Ihnen, bei defekter Batterie diese immer bei Ihrem Fahrradhändler abzugeben.
Dieser ist verpflichtet, die Batterie anzunehmen, und sorgt für die weitere Verarbeitung durch den
Hersteller.
Regelmäßige Wartung
Die sorgfältige Montage des E-Bikes ist für Ihre Sicherheit sehr wichtig. Um Ihre Sicherheit zu
gewährleisten und eventuelle Mängel bei Garantieanfragen berücksichtigen zu können, darf das
E-Bike ausschließlich von einem zugelassenen E-Bike-Händler benutzungsbereit gemacht
werden. Ihr E-Bike muss außerdem in regelmäßigen Abständen gewartet werden. Ihr Händler
kann Sie in Bezug auf die optimale Benutzung Ihres Fahrrads beraten und informieren. Bei
Fragen oder Problemen mit Ihrem E-Bike wenden Sie sich an Ihren Fahrradhändler.
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