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5. Allgemeine Sicherheitshinweise
m
WARNUNG: Wenn Sie Elektrowerkzeuge ver-
wenden, sollten Sie die nachstehenden grundle-
genden Sicherheitsvorkehrungen befol gen, um
so das Risiko von Feuer, elektrischem Schlag
und Personenverletzungen zu reduzieren. Bitte
lesen Sie alle Anweisungen, bevor sie mit diesem
Werkzeug arbeiten.
• Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an der Ma-
schine beachten.
• Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an der Ma-
schine vollzählig in lesbarem Zustand halten.
• Die Sicherheitseinrichtungen an der Maschine dür-
fen nicht demontiert oder unbrauchbar gemacht
werden.
• Netzanschlussleitungen überprüfen. Keine fehler-
haften Anschlussleitungen verwenden.
• Vor Inbetriebnahme die korrekte Funktion der Zwei-
handbedienung prüfen.
• Die Bedienungsperson muss mindestens 18 Jah-
re alt sein. Auszubildende müssen mindestens 16
Jahre alt sein, dürfen aber nur unter Aufsicht an der
Maschine arbeiten.
• Kinder dürfen nicht mit diesem Gerät arbeiten
• Beim Arbeiten Arbeitshand- und Sicherheitsschu-
he, Schutzbrille, eng anliegende Arbeitskleidung
und einen Gehörschutz tragen (PSA).
• Vorsicht beim Arbeiten: Verletzungsgefahr für Fin-
ger und Hände durch das Spaltwerkzeug.
• Umrüst-, Einstell- und Reinigungsarbeiten, sowie
Wartung und Beheben von Störungen nur bei aus-
geschaltetem Motor durchführen. Netzstecker zie-
hen!
• Installationen, Reparaturen und Wartungsarbeiten an
der Elektroinstallation dürfen nur von Fachkräften
aus geführt werden.
• Sämtliche Schutz- und Sicherheitseinrichtungen
müs sen nach abgeschlossenen Reparatur- und
Wartungsarbeiten sofort wieder montiert werden.
• Beim Verlassen des Arbeitsplatzes den Motor
ausschal ten.
Netzstecker ziehen!
•
Es ist strengstens untersagt, die Schutzein-
richtung zu entfernen oder ohne diese zu ar-
beiten.
• Beim Spalten kann es aufgrund der Holzbeschaf-
fenheit (z. B. durch Verwachsungen, Stammab-
schnitte von unregelmäßiger Form usw.) zu Ge-
fährdungen wie Herausschleudern von Teilen,
Blockieren des Spalters und Quetschungen kom-
men.
Personen welche die Maschine bedienen und war-
ten, müssen mit dieser vertraut und über mögliche
Gefahren unterrichtet sein.
Darüber hinaus sind die geltenden Unfallverhütungs-
vorschriften genauestens einzuhalten.
Sonstige allgemeine Regeln in arbeitsmedizinischen
und sicherheitstechnischen Bereichen sind zu be-
achten.
Veränderungen an der Maschine schließen eine Haf-
tung des Herstellers und daraus entstehende Schä-
den gänzlich aus.
• Der Hydraulik-Holzspalter ist nur für den liegenden
Betrieb geeignet. Hölzer dürfen nur liegend in Fa-
serrichtung gespalten werden. Die Abmessung der
zu spaltenden Hölzer beträgt maximal 37 cm.
• Holz niemals stehend oder gegen die Faserrich-
tung spalten!
• Die Sicherheits-, Arbeits- und Wartungsvorschrif-
ten des Herstellers sowie die in den technischen
Daten an ge ge be nen Abmessungen müssen einge-
halten werden.
• Die zutreffenden Unfallverhütungsvorschriften und
die sonstigen, allgemein anerkannten sicherheits-
technischen Re geln müssen beachtet werden.
• Die Maschine darf nur von sachkundigen Personen
ge nutzt, gewartet oder repariert werden, die damit
vertraut und über die Gefahren unterrichtet sind.
Eigenmächtige Veränderungen an der Maschine
schließen eine Haftung des Herstellers für daraus
resultierende Schäden aus.
• Die Maschine darf nur mit Originalzubehör und Ori-
ginalwerkzeugen des Herstellers genutzt werden.
• Jeder darüber hinausgehende Gebrauch gilt als
nicht bestimmungsgemäß. Für daraus resultieren-
de Schäden haf tet der Hersteller nicht, das Risiko
dafür trägt allein der Benutzer.
• Arbeitsbereich sauber und frei von Hindernissen
halten.
•
Das Gerät nur auf einem flachen und festen Unter
-
grund betreiben.
• Vor jeder Inbetriebnahme die ordnungsgemäße
Funktion des Spalters prüfen.
• Gerät nur in Gebieten betreiben die maximal 1000
m über dem Meeresspiegel liegen.
Bitte beachten Sie, dass unsere Geräte bestim-
mungsgemäß nicht für den gewerblichen, handwerk-
lichen oder industriellen Einsatz konstruiert wurden.
Wir übernehmen keine Gewährleistung, wenn das
Gerät in Gewerbe-, Handwerks- oder Industriebetrie-
ben sowie bei gleichzusetzenden Tätigkeiten einge-
setzt wird.
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