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Hydraulische Wagenheber PROLINE
F 06.01.073
technische Änderungen vorbehalten
design changes under reserve
changements techniques sous réserve
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Vor Inbetriebnahme die Betriebsanleitung
aufmerksam lesen!
Sicherheitshinweise beachten!
Dokument aufbewahren!
Bestimmungsgemäße Verwendung
Der hydraulische Unterstellheber ist ein ortsver-
änderliches, handbetriebenes Hubgerät zum teil-
weisen Heben und Senken von Lasten, z.B. einsei-
tiges Anheben von Kraftfahrzeugen um Radwech-
sel durchführen zu können.
Nur für Handbetrieb geeignet.
Maschineller Antrieb (Pneumatikantrieb) nur mit
original Pfaff-silberblau Zubehör unter Beachtung
der entsprechenden Betriebsanweisung erlaubt
(siehe F06.01.073/001)
Nicht für Dauerbetrieb zugelassen.
Nicht geeignet für Einsatz in
explosionsgefährdeten Räumen.
Nicht geeignet für Verwendung in
aggressiver Umgebung.
Änderungen an dem Wagenheber sind nur mit un-
serer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung
erlaubt.
Technische Daten und Funktionsbeschreibung be-
achten!
Unfallverhütungsvorschriften
Es sind jeweils die im Einsatzland gültigen Vor-
schriften zu beachten
1)
In Deutschland z.Zt.
BGV D 8 Winden- Hub- und Zuggeräte
EG- Maschinenrichtlinie 98/37 EG[2006/42/EG]
prEN 982 Sicherheitstechnische Anforderungen hy-
draulische Geräte
ISO 11530 - Hydraulische Unterstellheber
EN 1494 - Ortsveränderliche Hubgeräte
DIN 76024 Handbetriebene Unterstellheber für Kraft-
fahrzeuge
1)
in der jeweils gültigen Fassung
Sicherheitshinweise
Bedienung, Einsatz und Wartung nur durch:
Beauftragtes, qualifiziertes Personal
(Definition für Fachkräfte nach IEC 364) Qualifiziertes Personal sind
Personen, die aufgrund Ihrer Ausbildung, Erfahrung, Unterweisung
sowie Kenntnisse über einschlägige Normen und Bestimmungen,
Unfallverhütungsvorschriften und Betriebsverhältnisse von den für die
Sicherheit der Anlage Verantwortlichen berechtigt worden sind, die
jeweils erforderliche Tätigkeit auszuführen und dabei mögliche
Gefahren erkennen und vermeiden können.
Der Bediener ist für das sichere Ansetzen des He-
bers verantwortlich.
Das Gerät ist mit seiner zulässigen Höchstbelas-
tung gekennzeichnet.
Die zu hebende Last darf diese Höchstbelastung
nicht überschreiten.
Einsatz als Wagenheber:
Das Gerät an der vom Fahrzeughersteller vorge-
sehenen Stelle so ansetzen, dass nicht unter das
Fahrzeug gegriffen werden muss.
Es darf nur der vom
Fahrzeughersteller bestimmte
Wagenhebertyp verwendet werden
(siehe Betriebsanleitung für
Fahrzeuge Rubrik „Radwechsel“)
Das Befördern von Personen, so-
wie der Aufenthalt im Gefahrenbe-
reich ist verboten.
Aufenthalt unter gehobener Last ist ohne zusätzli-
che Abstützung nicht erlaubt.
Die Last nie in gehobenem Zustand unbeaufsichtigt
ohne zusätzliche Abstützung stehen lassen.
Bei unvermeidlichen Arbeiten unter dem Fahr-
zeug ist die angehobene Last sicher abzustüt-
zen (z.B. durch Unterstellböcke).
Nie in bewegliche Teile greifen.
Mängel sind sofort sachkundig zu
beheben.
Der Unterstellheber muss so an-
gesetzt werden, dass nur senk-
rechte Kräfte auf den Heber wir-
ken.
Auf den Unterstellheber dürfen
keine Seitenkräfte wirken.
Auf Standsicherheit, sicheren
Standplatz und auf festen Unter-
grund achten.
Teile, Fahrzeuge usw. nur einsei-
tig anheben.
Nie an angehobener Last mit zu-
sätzlichem Hebegerät heben.
Der Unterstellheber darf nur auf
Druck belastet werden.
Fahrzeuge oder Lasten gegen Ab-
rollen, Abgleiten, usw. sichern.
Tragfähigkeit entsprechend techn. Datenblatt, Ty-
penschild, nicht überschreiten.
Vor Erstinbetriebnahme durch Sachkundigen prü-
fen.
Mindestens 1x jährlich Prüfung durch Sach-
kundigen durchführen lassen.
Inspektions- und Wartungsintervalle unbedingt
einhalten!
Nur original Zubehör- und Ersatzteile verwen-
den; sichere Funktion ansonsten nicht ge-
währleistet.