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DE
STRASSENVERKEHRSVORSCHRIFTEN
Gemäß Richtlinie 2002/24/EG benötigt DOC E-BIKE X5 keine Homologierung für die Teilnahme am
Straßenverkehr als Motorfahrzeug, da seine Höchstgeschwindigkeit mit dem reinen elektrischen Antrieb 2
nicht mehr als 25 km/h betragen kann, und sein Motor eine Leistung von nicht mehr als 250 W aufweist.
Jeder
Verkehrsteilnehmer
ist
jedoch
verpflichtet,
die
in
seinem
Land
geltenden
Straßenverkehrsvorschriften zu beachten.
Daher muss sichergestellt werden, dass für das Fahren eines E-Bike keine behördlichen Genehmigungen
und kein Führerschein erforderlich ist. In vielen Ländern kann man auf Straßen und öffentlichen Wegen
nur mit gesetzlich vorgeschriebener zusätzlicher Ausrüstung fahren, wie Leuchtsysteme, Kleidung mit
Leuchtstreifen und Schutzhelm.
Für das italienische Gesetz unterscheidet sich ein E-Bike nicht von einem normalen Fahrrad.
DIE VERWENDUNG EINES HELMS UND ETWAIGER ZUSÄTZLICHER SCHUTZVORRICHTUNGEN WIRD AUF
JEDEN FALL FÜR E-BIKES UND FAHRRÄDER IM ALLGEMEINEN WÄRMSTENS EMPFOHLEN.
SYMBOLE
UND
PIKTOGRAMME
AUF
DER
PACKUNG/DEM
PRODUKT
Das Produkt entspricht den Sicherheitsanforderungen der einschlägigen EU-
Richtlinien.
Das Produkt enthält einen Akku. Am Ende der Lebensdauer des im Produkt
enthaltenen Akkus muss dieser getrennt vom Hausmüll entsorgt werden.
Das Produkt enthält Elektro- oder Elektronikgeräte. Am Ende der Lebensdauer
darf das Produkt nicht zusammen mit dem normalen Hausmüll entsorgt
werden, sondern einer entsprechenden Sammelstelle zugeführt werden (siehe
Einleitung).
Geeignete Schutzausrüstung wie Knie-, Ellbogen- und Handgelenkschutz tragen.
Für den Kopfschutz einen gut sitzenden Helm tragen.
Zulässiges Körpergewicht mind. 40 kg, max. 120 kg.
DOC darf unter dem Einfluss von Alkohol, Rauschmitteln oder anderen
Substanzen, die das Reaktionsvermögen beeinträchtigen, nicht verwendet
werden.