Abschnitt 5 PROBLEMBEHEBUNG
5-3
Vergewissern Sie sich, daß die Hardware im BIOS-
Setup richtig eingestellt ist. Eine falsche Einstellung
könnte zu einem Fehlverhalten des Systems führen.
Wenn Sie sich über die von Ihnen vorgenommenen
Änderungen nicht sicher sind, versuchen Sie alles auf
die Fabrikseinstellungen zurückzustellen.
Vergewissern Sie sich, daß alle Treiber richtig installiert
sind. Ohne richtig installierten Audiotreiber z.B., werden
Mikrophon und Lautsprecher nicht funktionieren.
Wenn externe Geräte, wie USB-Kameras, Scanner
oder SCSI-Geräte nicht richtig funktionieren, liegt das
Problem meist an den Geräten selbst. Wenden Sie sich
daher zuerst an den Hersteller des jeweiligen Gerätes.
Einige Softwareprogramme, die keine rigorosen Code-
und Testverfahren durchgemacht haben, könnten bei
der Routineverwendung Probleme verursachen.
Wenden Sie sich zur Problemlösung an den Hersteller
der Software.
Nicht alle Peripheriegeräte besitzen Plug-and-
Play-Funktionen. Sie müssen das System dann
neustarten, wenn diese Geräte bereits angeschlossen
und eingeschaltet sind.
Содержание VISION 350M
Страница 1: ...i Notebook Vision 350M Vision 450T...
Страница 72: ...AppendixAPRODUCTSPECIFICATION A 1 APPENDIX A PRODUCT SPECIFICATION...
Страница 83: ...AppendixCAGENCYREGULATORYNOTICES C 1 APPENDIX C AGENCY REGULATORY NOTICES...
Страница 89: ...i Notebook Vision 350M Vision 450T...
Страница 165: ...Anhang A PRODUKT SPEZIFIKATIONEN A 1 ANHANG A PRODUKT SPEZIFIKATIONEN...
Страница 178: ...Anhang C HINWEISE ZU BEH RDLICHEN GENEHMIGUNGEN C 1 ANHANG C HINWEISE ZU BEH RDLICHEN GENEHMIGUNGEN...
Страница 184: ...i Notebook Vision 350M Vision 450T...
Страница 260: ...BijlageAPRODUCTSPECIFICATIES A 1 BIJLAGE A PRODUCTSPECIFICATIES...
Страница 273: ...AppendixCAGENCYREGULATORYNOTICES C 1 BIJLAGE C WETTELIJKE MEDEDELINGEN...
Страница 279: ...i Notebook Vision 350M Vision 450T...
Страница 355: ...AnnexeASPECIFICATIONSDUPRODUIT A 1 ANNEXE A SP CIFICATIONS DU PRODUIT...
Страница 368: ...AnnexeCAVISDESORGANISMESDER GLEMENTATION C 1 ANNEXE C AVIS DES ORGANISMES DE R GLEMENTATION...