BENUTZERHANDBUCH
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Beim
Setup-Dienstprogramm handelt es sich um ein
Hardware-Konfigurationsprogramm, das im BIOS (Basic
Input/Output System) Ihres Notebooks eingebaut ist. Es
führt eine Vielzahl von Hardwarefunktionen durch und ist
menügesteuert, was Ihnen eine einfache Konfiguration
und Änderung der Einstellungen ermöglicht.
Im BIOS befinden sich die Voreinstellungen für den
Standardbetrieb des Notebooks. Manchmal könnte es
allerdings notwendig werden die Voreinstellungen im
BIOS zu verändern. Vielleicht müssen Sie zum Beispiel
das BIOS-Setupprogramm aktivieren, wenn Sie die
Hardware verändern, etwa bei einer Erweiterung, oder
wenn Sie die Hardware-Einstellungen Ihren speziellen
Bedürfnisse anpassen möchten.
Durch die Einstellung von Paßwörtern erlaubt Ihnen das
BIOS-Setup den Zugang von Benutzern zu beschränken.
Dies ist ein wichtiges Merkmal, weil heutzutage eine
Menge an wichtiger Information im Notebook enthalten ist;
ein nicht-autorisierter Zugriff kann somit verhindert werden.
In diesem Kapitel stellen wir Ihnen die
Sicherheitsmerkmale vor.
Содержание VISION 350M
Страница 1: ...i Notebook Vision 350M Vision 450T...
Страница 72: ...AppendixAPRODUCTSPECIFICATION A 1 APPENDIX A PRODUCT SPECIFICATION...
Страница 83: ...AppendixCAGENCYREGULATORYNOTICES C 1 APPENDIX C AGENCY REGULATORY NOTICES...
Страница 89: ...i Notebook Vision 350M Vision 450T...
Страница 165: ...Anhang A PRODUKT SPEZIFIKATIONEN A 1 ANHANG A PRODUKT SPEZIFIKATIONEN...
Страница 178: ...Anhang C HINWEISE ZU BEH RDLICHEN GENEHMIGUNGEN C 1 ANHANG C HINWEISE ZU BEH RDLICHEN GENEHMIGUNGEN...
Страница 184: ...i Notebook Vision 350M Vision 450T...
Страница 260: ...BijlageAPRODUCTSPECIFICATIES A 1 BIJLAGE A PRODUCTSPECIFICATIES...
Страница 273: ...AppendixCAGENCYREGULATORYNOTICES C 1 BIJLAGE C WETTELIJKE MEDEDELINGEN...
Страница 279: ...i Notebook Vision 350M Vision 450T...
Страница 355: ...AnnexeASPECIFICATIONSDUPRODUIT A 1 ANNEXE A SP CIFICATIONS DU PRODUIT...
Страница 368: ...AnnexeCAVISDESORGANISMESDER GLEMENTATION C 1 ANNEXE C AVIS DES ORGANISMES DE R GLEMENTATION...