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Gewährleistung
Entsprechend unserer allgemeinen Lieferbedingungen gilt im Geschäftsverkehr
gegenüber Unternehmen eine Gewährleistungsfrist für Sachmängel von 12
Monaten (Nachweis durch Rechnung oder Lieferschein).
Schäden, die auf natürliche Abnutzung, Überlastung oder unsachgemäße
Behandlung zurückzuführen sind, bleiben davon ausgeschlossen.
Schäden, die durch Material- oder Herstellfehler entstanden sind, werden
unentgeltlich durch Reparatur oder Ersatzlieferung beseitigt.
Beanstandungen können nur anerkannt werden, wenn das Gerät unzerlegt an
den Lieferer oder an Marcrist gesandt wird.
Declaration of Conformity
Wi
r erklären in alleiniger Verantwortung, dass das unter „Technische Daten“
beschriebene Produkt mit folgenden Normen oder normativen Dokumenten
übereinstimmt:
EN 60 745
gemäß der Bestimmungen 2011/65/EU, 2014/30/EU, 2006/42/EG Technische
Unterlagen (2006/42/EG) bei:
Marcrist International Limited
Marcrist House
Kirk Sandall Industries Estate
Doncaster DN3 1QR
England
Sven Sosinski
Engineering Manager
22.02.2019
Содержание DDM150
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