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Fig. 1
6
Einstellung der
Aufbewahrungs-
temperatur
6.1 Angaben zur Produkt-
temperatur
Für die Lagerung von Lebensmitteln
in Kühlmöbeln wird von den Gesetz-
gebern in den EG-Staaten für jede Wa-
rengruppe eine genau definierte
Produkttemperatur vorgeschrieben.
Da es nicht möglich ist, Produkt-
temperaturen mit einem Thermome-
ter darzustellen, sind für jede Waren-
gruppe Aufbewahrungstemperatu-
ren definiert. Diese sind einzuhalten,
um die vorgeschriebenen Produkt-
temperaturen sicherzustellen. Diese
Aufbewahrungstemperatur wird
von der digitalen Steuerelektronik
(1-1) angezeigt.
Warengruppe Aufbewahrungs-
temperatur (1-1)
Molkereiprodukte
+6 °C
oder kälter
Feinkost
+4 °C
oder kälter
Kaltgetränke
+5 °C
oder kälter
Fleisch-
0 °C
und Wurstwaren
Zeigt die digitale Steuerelektronik (1-1)
2 Stunden nach Inbetriebnahme eine
höhere als die für die jeweilige Wa-
rengruppe vorgeschriebene Aufbe-
wahrungstemperatur an, muß der
Temperatursollwert mit den Bedien-
elementen (1-2) an der Steuerelektro-
nik gesenkt werden. Wollen Sie eine
andere Warengruppe einlagern, muß
der Temperatursollwert ebenfalls ver-
ändert werden (siehe hierzu Kap. 6.2).
CPR_X_013
PRG
mute
SEL
aux
def
comp
fan
def
al./aux
1
2
D
Содержание Presenter 0646
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