Dauerbrandherd - ROSA / ROSETTA
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Aufstell und bedienungsanlaitung – DE – Rev.05
3. INSTALLATIONSVORSCHRIFTEN
Der Herd ist anschlussfertig montiert und muss mit einem Verbindungsstück an den bestehenden
Hausschornstein angeschlossen werden. Das Verbindungsstück soll möglichst kurz, geradlinig,
waagerecht oder leicht steigend angeordnet sein. Verbindungen sind abzudichten. Nationale und
europäische
Normen,
örtliche
und
baurechtliche
Vorschriften
sowie
feuerpolizeiliche
Bestimmungen sind einzuhalten. Informieren Sie daher vorher Ihren Bezirksschornsteinfegermeister.
Es ist sicherzustellen, dass die für die Verbrennung benötigte Luftmenge ausreichend ist. Hierauf ist
besonders bei dicht schließenden Fenstern und Türen (Dichtlippen) zu achten.
Der Anschluss mehrerer Geräte an denselben Schornstein ist zulässig. Der Durchmesser der Öffnung des
Rauchfangs für den Anschluss muss mindestens dem Durchmesser des Rauchrohrs entsprechen.
Die Öffnung sollte mit einem Wandanschluss zum Empfang des Abzugsrohrs und einer Rosette versehen
sein. Das unbenutzte Rauchabzugsstutzenloch muss mit der entsprechenden Verschlusskappe bedeckt
werden.
Prüfen Sie vor dem Aufstellen, ob die Tragfähigkeit der Unterkonstruktion dem Gewicht Ihres Herdes
standhält. Bei unzureichender Tragfähigkeit müssen geeignete Maßnahmen (z.B. Platte zur Lastverteilung)
getroffen werden, um diese zu erreichen.
La Nordica S.p.A. ist nicht für das Produkt verantwortlich, wenn es ohne Genehmigung geändert
wurde, und umso weniger, wenn andere als die Originalersatzteile verwendet wurden.
DAS GERÄT DARF NICHT ABGEÄNDERT WERDEN!
4. BRANDSCHUTZ
Bei der Herdinstallation müssen die folgenden Brandschutzvorschriften beachtet werden:
a) Der
Mindestabstand
zu
entzündlichen
und
wärmeempfindlichen
Gegenständen
(Möbel,
Holzverkleidungen, Stoffe usw.) und zu Materialien mit entzündlichem Aufbau muß auf der Rückseite
und auf beiden Seiten jeweils 20 cm. betragen per ROSA e 35cm per ROSETTA (ABB. 2 Pos. A).
b) Vor dem Herd dürfen sich im Strahlungsbereich vom 1 m weder Personen noch brennbare Bauteile
befinden oder wärmeempfindliche Gegenstände oder Baumaterialien im Abstand von 100 cm
befinden; Diese Entfernung kann auf 40 cm verringert werden, wenn zwischen dem Herd und den
entflammbaren Bauelementen ein beidseitig belüftetes Schutzblech angebracht wird. Alle
Mindestsicherheitsabstände sind auf dem Typenschild des Produkts angegeben und müssen
unbedingt eingehalten werden.
c) wenn der Herd auf einen nicht völlig hitzebeständigen Fußboden aufgestellt werden sollte, muß ein
feuerfester Unterbau z.B. eine Stahlplatte Fliesen etc. vorgesehen werden (Größe lt. Vorgabe der
Landesbauordnung). Die Verkleidung muss frontal mindestens 50 cm und seitlich mindestens 30 cm
über die Öffnung der Ladetür vorstehen. (ABB. 2 Pos. B)
d) Über dem Herd dürfen sich keine entflammbaren Teile (z.B. Hängeschränke) befinden.
ABB. 2
A B