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– Für Belagbühnen, auf denen gearbeitet wird, ist ein 3tlg. Seitenschutz,
bestehend aus Geländerstreben, Knieleiste und umlaufenden Bordbrettern,
einzusetzen. Bei Zwischenbelägen, die nur dem Auf-, Ab- und Umbau und dem
Aufstieg dienen, kann auf umlaufende Bordbretter verzichtet werden.
– Das Fahrgerüst ist nach Beendigung der Arbeiten zu verankern und gegen
unbefugtes Benutzen zu sichern bzw. abzubauen.
– Bei Zwischenbelägen ist ein Seitenschutz ohne Bordbretter, und bei
Arbeitsbelägen ein Seitenschutz mit Bordbrettern anzubringen.
– Traversen und Ballastgewichte so wie die Ausleger und Gerüsthalter sind ent-
sprechend dieser Aufbau- und Verwendungsanleitung zu montieren.
– Werkzeuge und Materialien dürfen nur nach oben getragen werden. Dabei ist
unbedingt auf das Gewicht der Werkzeuge und Materialien zu achten, um die
Arbeitsplattform nicht zu überlasten. Das Verwenden von Hebevorrichtungen ist
unzulässig.
– Das Begehen und Verlassen der Arbeitsfläche ist über andere als die
vorgesehenen Zugänge nicht zulässig.
– Das Überbrücken von Gerüsten zu Gebäuden durch Maurerbohlen oder
ähnlichem Material ist unzulässig. Das Gerüst darf nicht als Aufstiegsturm
verwendet werden um auf andere Konstruktionen zu gelangen.
3.3 Sicherheitsbestimmungen beim Verfahren des Gerüstes
– Beim Verfahren dürfen sich kein Material und keine Personen auf dem
Arbeitsgerüst befinden.
– Das Arbeitsgerüst darf nur von Hand und nur auf fester, ebener, hindernisfreier
Aufstellfläche verfahren werden.
– Das Verfahren des Gerüstes unter Zuhilfenahme von anderen Fahrzeugen
jeglicher Art ist verboten.
– Beim Verfahren darf die normale Schrittgeschwindigkeit nicht überschritten
werden.
– Das Verfahren darf nur in Längs- oder Diagonalrichtung erfolgen.
– Die Fläche, auf der verfahren wird, muss das Gewicht des Gerüstes aufnehmen
können.
– Das Anheben oder Anhängen des Gerüstes ist verboten.
– Das Verfahren des Gerüstes darf nur bis zu einer Windstärke 6 (~ 45 km/h)
erfolgen.
– Vor dem Gebrauch ist sicherzustellen, dass alle erforderlichen Sicherheits-
Vorkehrungen gegen unbeabsichtigtes Wegrollen ergriffen worden sind, z.B.
durch Niederdrücken der Feststellbremsen.
3.4 Verhalten bei Arbeiten an elektrischen Anlagen mit dem Gerüst
Vor dem Arbeiten an elektrischen Anlagen mit einem Fahrgerüst ist darauf zu achten,
dass
- die Anlage freigeschaltet ist.
- die Anlage gegen Wiedereinschalten gesichert ist.
- Spannungsfreiheit festgestellt wurde.
- die Anlage geerdet und kurzgeschlossen ist.
- benachbarte unter Spannung stehende teile abgedeckt oder abgeschrankt sind.
3.5 Arbeiten in der Nähe von elektrischen Freileitungen
Bei Arbeiten an elektrischen Freileitungen mit einem Gerüst, sind unten aufgeführte
Sicherheitsabstände einzuhalten, die Sicherheitsabstände sind so gewählt, dass es
beim Ausschwingen von Leitungsseilen nicht zu Berührungen kommt und die
arbeitende Person genug Bewegungsfreiraum hat. Sicherheitsabstände nach VDE
0105-100.
Sicherheitsabstand 1m bei einer Nennspannung von bis zu 1000 V
Sicherheitsabstand 3m bei einer Nennspannung von über 1 kV bis 110 kV
Sicherheitsabstand 4m bei einer Nennspannung von über 110 kV bis 220 kV
Sicherheitsabstand 5m bei einer Nennspannung von über 200 kV bis 380 kV
Falls die Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden können, sind Freileitungen
nach Absprache mit den Betreibern od. Eigentümern spannungsfrei zu schalten
und gegen Wiedereinschalten zu sichern.
3.6 Mitgeltende Sicherheitshinweise (nur für Deutschland
gültig)
Für den Aufbau, die Prüfung und die Nutzung des hier beschriebenen Gerüstes
gelten ebenfalls die Bestimmungen der
– DGUV Information 201-011 (Handlungsanleitung für dem Umgang mit Arbeits-
und Schutzgerüsten)
– Betriebssicherheitsverordnung (gewerbliche Anwender) mit TRBS 2121, Teil 1.
Für die Verwendung von elektrischen Geräten auf dem hier beschriebenen Gerüst
gelten die Bestimmungen der DGUV Information 201-011 und DGUV Vorschrift
203-004 „Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer
Gefährdung“.
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Страница 1: ...ClimTec System Alu ca 5 00 m ca 3 00 m ca 7 00 m 1 2 0 EXTRAS www krause systems com EN 1004...
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