Das Kapitel Sicherheitshinweise ist zu beachten!
4.1 Verpackung
Eine Verpackung der Behälter zum Zwecke des Transports
bzw. der Lagerung ist bei Beachtung der nachfolgenden
Punkte nicht notwendig.
Hinweis:
Der Eintrag von Fremdkörpern (Schmutz, Staub
etc.) in den Fettabscheider ist zu vermeiden. Ggf. sind an
allen Öffnungen Abdeckungen anzubringen.
4.2 Transport
•
Der Transport ist nur von solchen Firmen durchzuführen,
die über fachliche Erfahrungen, geeignete Geräte, Einrich-
tungen und Transportmittel sowie ausreichend geschultes
Personal verfügen.
•
Die Behälter müssen so transportiert werden, daß sie nicht
unzulässig belastet werden und daß eine Lageverände-
rung während des Transports ausgeschlossen ist. Im Falle
einer Verspannung ist diese so vorzunehmen, daß eine
Beschädigung der Behälter ausgeschlossen ist (z.B. Ver-
wendung von Gewebegurten, Hanfseilen). Die Verwen-
dung von Drahtseilen oder Ketten ist nicht zulässig.
•
Beim Abheben, Verfahren und Absetzen der Behälter müs-
sen stoßartige Beanspruchungen vermieden werden.
Kommt ein Gabelstapler zum Einsatz, müssen während
der Fahrt mit dem Gabelstapler die Behälter gesichert wer-
den. Ein Rollen oder Schleifen der Behälter über den Un-
tergrund ist nicht zulässig. Der Gurt muss beim Transport
eng am Abscheider anliegen (Ein- und Auslauf)!
•
Die Behälter sind gegen unzulässige Lageveränderungen
während der Beförderung zu sichern. Durch die Art der Be-
festigung dürfen die Behälter nicht beschädigt werden.
4.3 Lagerung
Sollte eine Lagerung der Behälter vor dem Einbau erforder-
lich sein, so darf diese nur kurzzeitig und auf ebenem, von
scharfkantigen Gegenständen befreitem Untergrund ge-
schehen. Bei Lagerung im Freien sind die Behälter gegen
Beschädigung, Sturmeinwirkung und Verschmutzung zu
schützen.
4. Verpackung, Transport und Lagerung
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