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1. HINWEISE ZUR ENTSoRGUNG VoN ELEKTRo- UND ELEKTRoNIKGERA ̈TEN UND
ZUR BEDEUTUNG DES SYmBoLS NACH ANHANG 3 ZUm ELEKTRoGESETZ
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie
gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall ge
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trennten Erfassung zuzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro-
und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt.
Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikgeräten aufgebrachte
Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht
zur getrennten Erfassung hin:
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Gerä
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ten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie
können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben,
unentgeltlich an unserem Versandlager (KeMar GmbH, Service, Rohlfsstr.5, D-81929
Mu ̈nchen) zurückgeben.
Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende
Bedeutung: Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet,
dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.
Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise!
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgera ̈ten darauf hin, dass Sie
gesetzlich verpflichtet sind, vor der Abgabe dieser Altgera ̈te, Altbatterien und Altakku
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mulatoren zu entnehmen, sofern diese nicht von diesen Altgera ̈ten umschlossen sind.
2. HINWEISE ZU DEN mÖGLICHKEITEN DER RÜCKGABE VoN ALTGERäTEN
Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der
Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten abgeben, damit eine ordnungsgemäße
Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Gegebenenfalls ist dort auch eine Abgabe
von Elektro- und Elektronikgeräten zum Zwecke der Wiederverwendung der Geräte
möglich. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von der jeweiligen Sammel- bzw.
Rücknahmestelle.