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bedienungs
anleitung
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JUNIOR
17
VERLÄNGERTE GARANTIE FÜR FAHRRADRAHMEN
Die Firma KELLYS BICYCLES s.r.o. gewährleistet für den Rahmen des gekauften Fahrrads nach
dem Verlauf der gesetzlich gegebenen 24-monatigen Garantiefrist eine verlängerte Garantie
Bei folgenden Mängeln und Teilen besteht kein Garantieanspruch:
Verschleißteile- die einem natürlichen nutzungsbedingten Verschleiß unterliegen - Teile,
Komponenten, Baugruppen und Federelemente des Fahrrads (Dichtungen, Buchsen usw.) sind bei
unsachgemäßem Gebrauch oder bei Einsätzen mit Wettkampfcharakter von der Gewährleistung
ausgeschlossen.
Mechanische Abnutzungen die auf normalem Verschleiß während der Nutzung beruhen (z.B.
verschleiß der Kette, Ritzeln, Handgriffe, Bremsbeläge, Lackkratzer usw.)
Abnorme Belastung, Fahrlässigkeit, unsachgemäße Verwendung und Missbrauch, Schäden infolge
von Unfällen oder Kollisionen.
für den Erstbesitzer, angeführt in diesem Garantieschein für den Zeitraum von weiteren 36
Monaten, jedoch höchstens bis zu 60 Monaten vom Erwerbstag des Fahrrads vom Erstbesitzer,
angeführt in diesem Garantieschein (weiter nur „verlängerte Garantie“), und dies unter fol-
genden Bedingungen:
•
Beim Erstbesitzer angeführt in diesem Garantieschein muss es sich um eine natürliche
Person handeln, welche das Fahrrad für seinen persönlichen Erholungsbedarf (nicht zum
Zweck des Unternehmens, oder anderer Verdiensttätigkeiten oder Rennbedarfs) gekauft hat
und das Fahrrad für seinen persönlichen Erholungsbedarf nutzt; diese verlängerte Garantie
ist unübertragbar auf eine weitere Person – falls der Erstbesitzer des Fahrrads die Eigen-
tumsrechte zum Fahrrad auf eine weitere Person überträgt, erlöscht somit die verlängerte
Garantie,
•
Das Fahrrad wird im System der Firma KELLYS BICYCLES s.r.o. auf der Webseite www.
kellysbike.com bis zu 60 Tagen vom Erwerb registriert und die registrierten Daten werden
mit den Daten auf dem Garantieschein des Fahrrads übereinstimmen,
•
Der Erstbesitzer legt bei der Reklamation ein korrekt ausgefülltes Original des Garanties-
cheins und das Originalbeleg über den Fahrraderwerb vor,
•
Das Fahrrad wird während der gesamten Garantiefrist einschließlich der verlängerten Ga-
rantiefrist regelmäßigen jährlichen technischen Kontrollen in einer Fachwerkstatt unterzo-
gen, mit Vermerk über diese Kontrollen im Garantieschein, wobei die erste Garantiekon-
trolle nach 100 km durchgeführt werden muss. Die Kosten für Komponenten, welche der
gängigen Abnützung bei der Fahrradnutzung unterliegen und bei der Garantiekontrolle
ausgetauscht werden müssen und die Servicearbeiten damit verbunden, trägt der Käufer
(Erstbesitzer),
WARNUNG!
Ihr Fahrrad ist ein technisches Produkt, das regelmäßig überprüft werden muß. Viele
Teile an Ihrem Fahrrad unterliegen funktionsbedingt einem Verschleiß und bedürfen
je nach Nutzung Ihrer erhöhten Aufmerksamkeit. Die Höhe des Verschleißes ist auch
von der Pflege und Wartung des Fahrrades abhängig. Dies kann die Lebensdauer zwar
verlängern, ein Austausch ist jedoch beim Erreichen der Verschleißgrenze erforderlich.
Zu Verschleißindikatoren gehört das Auftreten z.B. von feinen Rissen, Verformungen
oder Farbveränderungen.
GARANTIE
Hersteller gewährt auf dieses Fahrrad eine Garantie 24 Monate ab dem Verkaufsdatum an den
Verbraucher.
GARANTIEBEDINGUNGEN
Der Garantiezeitraum verlängert sich um die Zeit der Ausführung einer Garantiereparatur.
Während der Garantiezeit werden alle durch fehlerhaftes Material, fehlerhafte Arbeit und Montage
verursachten Mängel unentgeltlich beseitigt.
DIE GARANTIE BEZIEHT SICH NICHT AUF FOLGENDE MÄNGEL:
•
vom Benutzer verschuldete Mängel, Beschädigung des Erzeugnisses durch nicht fachgerechtes
Zusammenstellen-Repassieren (z.b. ungenügendes Einschieben der Sattelstütze in das Rohr des
Rahmens sowie des Vorbaus in die Gabel, ungenügendes festziehen der Pedale an die Kurbeln),
falsche Verwendung und Vernachlässigung der Sorgfalt gegenüber dem Fahhrad (z.B. nicht
genügend festgezogende Kurbelgarnituren an das Innenlager, ungeeignete Lagerung),
Beschädigungen, verursacht durch Unfälle, unsachgemäße Reparatur, falsche Wartung des
Fahrrades, Beschädigungen, hervorgerufen durch Austausch von Komponenten, welche
nicht kompatibel mit der gegebenen Ausstattung des Fahrrades sind, technische Eingriffe am
Fahrradrahmen;
•
normale Abnützung der Gummiteile des Fahrrades (z.B. Reifen, Schläuche, Bremsgummis)
•
mechanische Beschädigungen, durch Abnützung bei normalem Betrieb des Fahrrades
(z.B. Lackschäden).
Gute Fahrt wünscht Ihnen
KELLYS
Beim Austausch der einzelnen Fahrradteile bitte nur Originalteile verwenden.
Содержание Junior MARC Series
Страница 2: ...owner smanual JUNIOR GB 2 ...
Страница 10: ...bedienungsanleitung D JUNIOR 10 ...
Страница 20: ...20 návod k použití CZ JUNIOR ...
Страница 29: ...instrukcjaobsługi PL JUNIOR 29 ...
Страница 39: ...39 návod na používanie SK JUNIOR ...
Страница 48: ...használatiútmutató H JUNIOR 48 ...