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Erdungs- und Blitzschutzarbeiten dürfen wegen
der Gefahr unzulänglicher Arbeitsergebnisse nur
von hierfür speziell geschulten Fachkräften des
Elektrohandwerks ausgeführt werden!
Führen Sie niemals Erdungs- und Blitzschutzar-
beiten durch, wenn Sie nicht selbst Fachkraft
mit entsprechenden Kenntnissen sind!
Die hier abgedruckten Hinweise sind keine
Auff orderung an Nichtfachleute,
Erdungs- und
Blitzschutzarbeiten in eigener Verantwortung
durchzuführen, sondern dienen der von Ihnen
beauftragten Fachkraft als zusätzliche Information!
Potenzialausgleichsschiene
Netzanschluss
Potenzial-
ausgleichs-
leitung
Potenzialausgleichsschiene
Erungs-
anschluss
Erdungs-
leitung
Potenzial-
ausgleichs-
leitung
Im straffierten Bereich
ist laut Norm eine
Antennenerdung nicht
zwingend erforderlich.
Antenne erden/Blitzschutz
Die Antenne muss gemäß DIN EN 60728-11 aufgebaut und ent-
sprechend geerdet werden. Von der Erdungspfl icht ausgenom-
men sind nur solche Antennen:
– die mehr als 2 m unterhalb der Dachkante
– und zugleich weniger als 1,5 m von Gebäuden ange-
bracht sind.
Zur Erdung muss der Mast auf kürzestem Weg über einen geeig-
neten Erdungsleiter mit der Blitzschutzanlage des Gebäudes ver-
bunden sein, falls keine Blitzschutzanlage vorhanden ist: mit der
Gebäudeerdung.
Anschlüsse an die Blitzschutzanlage dürfen nur von einem quali-
fi zierten Blitzschutzanlagen-Installateur durchgeführt werden.
a. Geeignet als Erdungsleiter
–
ist ein Einzelmassivdraht mit einem Querschnitt von min.
16 mm
2
Kupfer, min. 25 mm
2
Aluminium oder min. 50 mm
2
Stahl.
b. Nicht geeignet als Erdungsleiter
–
sind die
Außenleiter der Antennenkabel
–
metallische Hausinstallationen
(z. B. Metallrohre der
Wasser- oder Heizungsanlage) da die Dauerhaftigkeit der
Verbindung nicht gewährleistet werden kann
–
oder
Schutzleiter
oder
Neutralleiter
des Starkstrom-
netztes.
c. Führung von Erdungsleitern
–
Antennenkabel und Erdungsleiter dürfen
nicht
durch
Räume geführt werden, die zur Lagerung von
leicht
entzündlichen Stoff en
dienen (z. B. Heu, Stroh) oder in
denen sich eine explosive Atmosphäre bilden kann (z. B.
Gase, Dämpfe).
–
Bei Verwendung der Parabolantenne in kompletten
Antennenanlagen
(z. B. Verteilanlagen) müssen zudem
die Erdungsmaßnahmen so ausgeführt sein, dass der
Erdungsschutz auch dann bestehen bleibt, wenn einzelne
Einheiten entfernt oder ausgetauscht werden.
Gefahren
können nicht nur durch Gewitter entstehen (Blitz-
schlag), sondern auch durch statische Aufl adung oder Kurz-
schluss in den angeschlossenen Geräten.
Deshalb muss generell für alle Antennenanlagen aus Sicher-
heitsgründen ein Potenzialausgleich aus 4 mm² Kupfer vorge-
nommen werden.
Die Kabelschirme aller Koaxialantennen-Niederführungskabel
müssen über einen Potenzialausgleichsleiter mit dem Mast ver-
bunden werden.