Garantiebedingungen für die Korrosionsbeständigkeit der Antenne
Wichtige Hinweise zu den Garantiebedingungen für die Korrosionsbeständigkeit der Kathrein-Off set-Parabolantennen:
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Die Antenne muss fachmännisch, unter Berücksichtigung der Vorgaben des
ihr beigelegten Anwendungshinweises, aufgebaut und montiert werden
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Die Antenne darf nicht verändert (z. B. angebohrt) werden
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Die Antenne darf nicht mechanisch beschädigt werden (z. B. Deformationen, tiefe oder
großfl ächige Verletzungen bzw. Abschabungen der Pulverschichten und Oberfl ächenbeschichtung)
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Die Antenne darf nicht durch Chemikalien (z. B. aus Lösungsmitteln, Lacken,
Reinigungsmitteln o. ä.) beschädigt werden
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An der Antenne darf nur original Kathrein-Zubehör verwendet werden
Diese Garantiebedingungen sind gültig ab Kaufdatum.
Als Garantienachweis dient ausschließlich der Original-Kaufbeleg.
Weiterhin besteht keine Garantie für Korrosionsbeständigkeit für Folgen höherer Gewalt, z. B. durch Blitzeinschlag oder bei der Ver-
wendung der Antenne in Klimaregionen, die oft wiederkehrende, starke erosive Belastungen aufweisen (z. B. Sandstürme), die die
Schutzschichten innerhalb kurzer Zeit abtragen.
Entsorgung
Elektronische Geräte gehören
nicht in den Hausmüll
, sondern müssen - gemäß Richtlinie 2002/96/EG DESEUROPÄI-
SCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. Januar 2003 über Elektro- und Elektronik-Alt-geräte fachgerecht entsorgt
werden.
Bitte geben Sie dieses Gerät am Ende seiner Verwendung zur Entsorgung an den dafür vorgesehenen öff entlichen Sam-
melstellen ab.
www.kathrein-ds.com | [email protected]
9363656/e/A5/STM/0521/DE | Änderungen vorbehalten.
KATHREIN Digital Systems GmbH | Anton-Kathrein-Str. 1–3 | 83022 Rosenheim | Deutschland | T49 731 270 909 70