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Abfallvermeidung, Rücknahme, Entsorgung Seite DE-29
Entsorgung
Elektro-Altgeräte
umweltgerecht entsorgen
Elektrogeräte enthalten
Schadstoffe und wert-
volle Ressourcen.
Jeder Verbraucher ist
deshalb gesetzlich ver-
pflichtet, Elektro-Altgeräte an ei-
ner zugelassenen Sammel- oder
Rücknahmestelle abzugeben.
Dadurch werden sie einer umwelt-
und ressourcenschonenden Ver-
wertung zugeführt.
Sie können Elektro-Altgeräte kos-
tenlos beim lokalen Wertstoff-/
Recyclinghof abgeben.
Für weitere Informationen zu die-
sem Thema wenden Sie sich di-
rekt an Ihren Händler.
Daten löschen nicht
vergessen!
Jeder Verbraucher ist, falls erfor-
derlich, für das Löschen von per-
sonenbezogenen Daten aus Elek-
tro- bzw. Elektronikgeräten selbst
verantwortlich.
Batterien und Akkus,
Lampen und Leuchtmittel
Falls erforderlich, müssen Alt-Bat-
terien und Alt-Akkus, die nicht vom
Elektroaltgerät umschlossen sind,
sowie Lampen/Leuchtmittel, die
zerstörungsfrei aus dem Altgerät
entnommen werden können, vor
der Abgabe aus den Geräten ent-
fernt und getrennt entsorgt werden.
Das nebenstehende
Symbol bedeutet, dass
Batterien und Akkus
nicht zusammen mit
dem Hausmüll entsorgt werden
dürfen.
Verbraucher sind gesetzlich ver-
pflichtet, alle Batterien und Akkus,
egal, ob sie Schadstoffe*) ent-
halten oder nicht, bei einer Sam-
melstelle ihrer Gemeinde/ihres
Stadtteils oder im Handel abzuge-
ben, damit sie einer umweltscho-
nenden Entsorgung sowie einer
Wiedergewinnung von wertvollen
Rohstoffen wie Kobalt, Nickel oder
Kupfer zugeführt werden können.
Die Rückgabe von Batterien und
Akkus ist unentgeltlich.
Einige der möglichen Inhaltsstof-
fe wie Quecksilber, Cadmium und