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aus dem Jahr 1959 Gesetz Nummer
4 §§ 306 bis 307, sowie der GKM-
Verordnung Nummer 49/2003. § 4,
sowie der Regierungsverordnung
Nummer 151/2003. (IX.22.) darauf
achten, die Reparatur oder den
Tausch höchstens innerhalb von 15
Tagen zu leisten
.
Wann kann der Verbraucher den
Tausch des Gerätes fordern?
Wenn das Gerät innerhalb von 3 Ta-
gen nach dem Kauf defekt ist, kann
der Händler das Gerät, auf Wunsch
des Verbrauchers tauschen und er
erhält ein Gerät des gleichen Typs.
Wenn keine Möglichkeit besteht, das
Produkt zu tauschen, kann der Ver-
braucher unter folgenden Möglich-
keiten wählen:
- Nach der Rückgabe des Produktes
wird der Kaufpreis zurückgezahlt.
- Ein Produkt des anderen Typs wird
dem Verbraucher übergeben, wobei
die Kaufpreis-Differenz abgerechnet
wird. Bei einem Tausch von 3 Tagen
muss das Gerät in der Originalverpa-
ckung ohne Beschädigung – samt
jeglichem Zubehör des Gerätes und
der Verpackung – an den Händler zu-
rückgegeben werden.
Ort der Reparatur
•
Die Produkte mit einem festen
Anschluss und die mit einem
Gewicht über 10 kg werden vor
Ort repariert.
•
Falls die Reparatur vor Ort
nicht durchgeführt werden
kann, sorgt der Service für die
Demontage und erneute Mon-
tage, sowie für die Ab- und An-
lieferung des Gerätes.
•
Unser Reparaturservice spricht
die Anfahrt vor Ort mit dem
Verbraucher im Vorfeld ab und
kann die Anfahrt am Vormittag
oder Nachmittag des abge-
stimmten Tages erfüllen.
Bei wem und wann muss der Ver-
braucher seinen Anspruch aus
der Gewährleistung geltend ma-
chen?
Der Verbraucher muss seinen An-
spruch aus der Gewährleistung
beim
Service gemäß der Anlage des Ga-
rantiescheins - oder beim Händler –
geltend machen. Der Verbraucher
muss seine Beanstandung nach der
Entdeckung des Fehlers umgehend
mitteilen. Der Verbraucher haftet für
die Schäden aus der Verspätung der
Meldung.
Verfahren bei einer Streitigkeit
im Zusammenhang mit der Art
des Fehlers
•
Falls der Service die Berechti-
gung der Beschwerde nicht an-
erkennt, kann er vom Obers-
ten Aufsichtsamt für Verbrau-
cherschutz ein Gutachten ein-
holen. Falls der Reparaturfach-
service seiner, oben formulier-
ten Verpflichtung nachweislich
nicht nachkommt, kann sich
der Verbraucher selbst an die
Stelle für Qualitätsprüfungen
wenden.
•
Die, durch die Stelle für Quali-
tätsprüfungen durchgeführten
Prüfungen und das Gutachten
sind gebührenpflichtig.
•
Im Auftrag zur Einholung eines
Gutachtens müssen sowohl die
Stellungnahme des Services,
als auch des Verbrauchers und
deren Erklärungen angegeben
werden.
Der Service oder Händler muss ein
Protokoll über die Beanstandung des
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