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3 Verwendungsdauer
Die Gebrauchsdauer dieses
Sicherheitsproduktes ist im Wesentlichen abhängig von der Art und Häufigkeit der Anwendung sowie
von Einsatzbedingungen, Sorgfalt bei Pflege, Lagerung und kann daher nicht allgemeingültig definiert werden. Aus Chemiefasern
(z.B.: Polyamid, Polyester, Aramid,) hergestellte Produkte unterliegen auch ohne Benutzung einer gewissen Alterung, die
insbesondere von der Stärke der ultravioletten Strahlung sowie von klimatischen Umwelteinflüssen abhängig ist.
Maximale Lebensdauer 12 Jahre
Die maximale Lebensdauer der A.HABERKORN Kunststoff- und Textilprodukte beträgt bei optimaler Lagerung und ohne Benutzung
12 Jahre ab dem Herstellungsdatum.
Maximale Gebrauchsdauer 10 Jahre
Die maximale Gebrauchsdauer bei gelegentlicher, sachgerechter Benutzung ohne erkennbaren Verschleiß und bei optimaler
Lagerung beträgt 10 Jahre ab dem Datum der ersten Benutzung.
Lagerdauer 2 Jahre
Die Lagerdauer vor der ersten Benützung ohne Reduzierung der maximalen Gebrauchsdauer beträgt 2 Jahre ab Herstellungsdatum.
Bei der Einhaltung aller Hinweise zur sicheren Umgangsweise und Lagerung können folgende
unverbindliche Angaben über die
Lebensdauer empfohlen
werden:
•
Intensive alltägliche Benutzung
– weniger als 1 Jahr
•
Regelmäßige ganzjährige Benutzung
– 1 Jahr bis 2 Jahre
•
Regelmäßige saisonale Benutzung
– 2 bis 3 Jahre
•
Gelegentliche Benutzung (einmal monatlich)
– 3 bis 4 Jahre
•
Sporadische Benutzung
– 5 bis 7 Jahre
Metallbeschläge wie Schnallen, Karabiner, etc. …:
Für Metallbeschläge ist die Lebensdauer grundsätzlich unbegrenzt, jedoch müssen Metallbeschläge gleichfalls einer Periodischen
Überprüfung unterzogen werden, welche sich auf Beschädigung, Verformung, Abnützung und Funktion erstreckt.
Beim Einsatz von unterschiedlichen Materialien an einem Produkt richtet sich die Verwendungsdauer nach den empfindlicheren
Materialien.
Extreme Einsatzbedingungen können die Aussonderung eines Produkts nach einer einmaligen Anwendung erforderlich machen (Art
und Intensität der Benutzung, Anwendungsbereich, aggressive Umgebungen, scharfe Kanten, extreme Temperaturen, Chemikalien
usw.).
Eine PSAgA ist auf jeden Fall auszuscheiden:
•
bei Beschädigungen von tragenden und für die Sicherheit wesentlichen Bestandteilen wie z. B. Gurtbänder und Nähte
(Risse, Einschnitte oder sonstige ersichtliche Beschädigungen)
•
bei Beschädigungen von Kunststoff- und/oder Metall-Beschlägen
•
bei Beanspruchung durch Absturz oder schwerer Belastung
•
nach Ablauf der Verwendungsdauer
•
wenn ein Produkt nicht mehr sicher oder zuverlässig erscheint
•
wenn das Produkt veraltet ist und nicht mehr den technischen Standards entspricht (Änderung der gesetzlichen
Bestimmungen, der Normen und der technischen Vorschriften, Inkompatibilität mit anderen Ausrüstungen usw.)
•
wenn die Vor-/Gebrauchsgeschichte unbekannt oder unvollständig ist (Prüfbuch)
•
wenn die Kennzeichnung des Produktes nicht vorhanden, unleserlich ist oder fehlt (auch teilweise)
•
wenn die Gebrauchsanleitung/Prüfbuch des Produktes fehlt
(Da die Produkthistorie nicht nachvollzogen werden kann!)
•
Siehe auch unter Punkt: 2) Bestimmungen für den Gerätehalter
Ergab die Sichtprüfung durch den Anwender, Gerätehalter oder die Sachkundige Person Beanstandungen oder ist die PSA
abgelaufen, so ist diese auszuscheiden. Das Ausscheiden hat so zu erfolgen, dass eine Wiederverwendung bei Einsätzen mit
Sicherheit ausgeschlossen werden kann (z. B. durch Zerschneiden und Entsorgen der Gurte, Beschläge usw.).
Bei oftmaligem Gebrauch, starker Abnützung bzw. bei extremen Umwelteinflüssen verkürzt sich die erlaubte Verwendungsdauer. Die
Entscheidung über die Einsatzfähigkeit des Geräts obliegt immer der zuständigen SACHKUNDIGEN PERSON im Rahmen der
vorgeschriebenen periodischen Überprüfung.
4 Haftung (Ergänzt sich mit Pkt. Warnung)
Weder die A.HABERKORN& Co GmbH noch seine Vertriebspartner übernehmen die Haftung für Unfälle im Zusammenhang mit dem
vorliegenden Produkt und die daraus resultierenden Personen- und/oder Sachschäden, insbesondere bei Missbrauch und/oder
Falschanwendungen. Die Verantwortung und das zu tragende Risiko tragen in allen Fällen die Benutzer.
5 Produktspezifische Hinweise
Dieses Produkt ist aus Polyester- oder Polyamidgarne und/oder aus einer Mischung von beiden Materialien hergestellt.
Die Rettungsschlaufen sind Not-Rettungsgeräte und in Ihrem Aufbau sehr einfach und daher besonders rasch anzuwenden. Sie sind
für einen Einsatz in extremen Situationen vorgesehen, wenn z.B. andere Rettungsgeräte (Rettungswannen, Krankentransport-
Hängematten, Rettungsgeschirre, Bergesäcke und dgl.) wegen örtlicher Gegebenheiten (in engen Schächten) oder aus zeitlichen
Gründen (akute Notsituation) nicht eingesetzt werden können oder nicht verfügbar sind.
ACHTUNG: Rettungsschlaufen dürfen nur für Rettungszwecke verwendet werden.
Es ist durch den Retter sicher
zu stellen, dass bei einer Rettung die zu rettende Person durch eine Verschiebung der Gurte der
Rettungsschlaufe oder durch Kontakt mit den Befestigungselementen nicht gefährdet bzw. verletzt wird (z.B.
durch ein den Kopf des zu Rettenden streifenden Verbindungselements während eines unbeabsichtigten Ereignisses, wie
einem kurzen Sturz). Es besteht die Gefahr eines Hängetraumas, darum sollte die Zeitdauer, in der der zu Rettende in einer
Retungsschlaufen gehalten wird, so kurz wie möglich sein.
Siehe auch unter Punkt: 1 Sicherheitshinweise – Den Notfallplan zur Rettung und zum schnellen Eingreifen bei Notfällen planen und
beachten!
(1) Obere Einhängeschlaufen – nur in Verbindung mit der mittleren Einhängeschlaufe (3)
(2) Untere Einhängeschlaufen – nur in Verbindung mit der mittleren Einhängeschlaufe (3)