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So öffnen und schließen Sie den Abscheiderdeckel:
1. Fassen Sie bei geschlossenem Gerätedeckel mit dem Zeigefinger in die Aus-
sparung am Kondensatabscheider. Drehen Sie den Abscheiderdeckel dann mit
der anderen Hand vorsichtig ein Stück gegen den Uhrzeigersinn, bis sich der
Abscheiderdeckel einfach abheben lässt.
2. Prüfen Sie, ob die Dichtung innen am Rand des Abscheiderdeckels richtig einge-
legt ist. Sollte die Dichtung verformt, rissig oder verkrustet sein, dann wechseln
Sie die Dichtung aus.
3. Trocknen Sie nach dem Betrieb des Geräts die Innenseiten des Kondensatab-
scheiders. Den Abscheiderdeckel können Sie in warmer Spülmittellösung mit
einem weichen Tuch reinigen und anschließend abtrocknen. Setzen Sie den
Abscheiderdeckel wieder auf den Kondensatabscheider.
HINWEIS
Der Abscheiderdeckel lässt sich nur in einer Orientierung aufsetzen. Wenn der
Abscheiderdeckel richtig aufgesetzt und verriegelt ist, dann zeigt der Schlitz der
Dampföffnung zur Geräterückseite und der Abscheiderdeckel steht nicht über den
Gerätedeckel heraus.
4. Um den Abscheiderdeckel zu verriegeln, drehen Sie ihn ein Stück im Uhrzeiger-
sinn. Wenden Sie dabei keine Gewalt an und achten Sie darauf, den Abschei-
derdeckel nicht zu verkanten.
Niemals das Gerät ohne den Abscheiderdeckel betreiben!
ENTSORGUNGSHINWEISE
Gerät und Verpackung müssen entsprechend den örtlichen Bestimmungen
zur Entsorgung von Elektroschrott und Verpackungsmaterial entsorgt wer-
den. Informieren Sie sich gegebenenfalls bei Ihrem örtlichen Entsorgungsun-
ternehmen.
Entsorgen Sie elektrische Geräte nicht im Hausmüll. Nutzen Sie die Sammelstellen
Ihrer Gemeinde. Fragen Sie ihre Gemeindeverwaltung nach den Standorten der
Sammelstellen. Wenn elektrische Geräte unkontrolliert entsorgt werden, können wäh-
rend der Verwitterung oder durch die Müllverbrennung gefährliche Stoffe in Grund-
wasser und Luft und damit in die Nahrungskette gelangen, und die Flora und Fauna
können auf Jahre vergiftet werden. Wenn Sie das Gerät durch ein neues ersetzen,
ist der Verkäufer gesetzlich verpflichtet, das alte zumindest kostenlos zur Entsorgung
entgegenzunehmen.