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Einbau- und Befestigungsanweisungen
• Einsetzbar für 1-flügelige Elemente aus Kunststoff, Holz,
Aluminium und Stahl und für 2-flügelige Elemente aus
Holz, Aluminium und Stahl.
• Flügel und Rahmen müssen auf der gesamten Höhe
parallel verlaufen, max. 4 mm Verzug sind zulässig.
• Bei zweiflügeligen Türen ist zu überprüfen, ob inein-
ander greifende Flügel das gleichzeitige Öffnen bei-
der Flügel gewährleisten (Zwängung). Ebenso muss
überprüft werden, ob sich die Bedienelemente (z. B. Panik-
stangengriff, Drücker) nicht gegenseitig behindern. Der
Einsatz der FUHR Mitnehmerklappe Art.-Nr. MPM69N für
das Bewegen des Gangflügels ist erforderlich.
• Ausfräsung für die Schlosskästen gemäß Zeichnung.
• Ausfräsung für Profilzylinder und Drücker müssen
fluchten.
• Beschlagbohrungen niemals bei eingebautem Schloss vor-
nehmen.
• Vor dem Einbau des Schlosses sind sämtliche Verunrei-
nigungen, z. B. Späne, aus dem Fräsbereich zu entfernen.
• Stulpe und Schließteile durch Schrauben mit Ø 4 mm,
Länge dem Profilsystem angepasst, befestigen.
• Die Montageschrauben müssen rechtwinklig zur Stulpe
eingedreht werden.
• Beim Anziehen der Stulpschrauben darauf achten, dass
sich die Treibstangen frei bewegen können.
• Exakten Sitz der Schließteile gemäß Zeichnung be-
achten, um ein sicheres Eingreifen der Verriegelungen zu
ermöglichen.
• Leichtes Einschließen von Falle und allen Verriegelungsele-
menten sicherstellen.
• Türdichtungen (z. B. Profildichtungen, Bodendichtungen)
dürfen die leichtgängige und bestimmungsgemäße
Funktion des Fluchttürverschlusses nicht beeinflussen.
• Der Einsatz eines Freilaufzylinders ist nicht erforderlich.
• Bei evtl. Schwergängigkeit einer Funktion nach Montage
des Schlosses niemals gewaltsam vorgehen! Stattdessen ist
die Ursache zu ergründen und abzustellen.
• Beim Transport der Türen – auch bei verriegeltem Schloss –
den Flügel vor Verschiebungen schützen.
• Bei Verwendung eines Panik-Stangengriffes oder einer
Druckstange muss deren Drehbewegung auf die der
Schlossnuss abgestimmt sein (Gangflügel = 30° und
Standflügel = 40° Drehbewegung).
• Die Befestigung von Panik- bzw. Notausgangs-
verschlüssen kann je nach Türmaterial unterschiedlich
sein. Zur zuverlässigen Befestigung der Panikstangen und
Drücker sollten Durchgangsschrauben verwendet werden.
• Falls ein Türschließer installiert wird, sollte beachtet wer-
den, dass hierdurch die Betätigung der Tür durch Kinder,
Behinderte und ältere Personen nicht unnötig erschwert
wird.
• Falls die zu befestigenden Panik-/Notausgangs-
verschlüsse an zweiflügeligen Türen mit über-
fälztem Mittelanschlag und Türschließern vorgese-
hen sind, sollte ein Schließfolgeregler nach EN 1158
installiert werden, um die richtige Schließfolge der Tür
sicherzustellen (besonders wichtig bei Feuerschutz-/
Rauchschutztüren).
• Vor der Installation an Feuerschutz-/Rauchschutztüren ist
sicherzustellen, dass dieser Fluchttürverschluss für diese
spezielle Tür geeignet ist.
• Sollten die Fluchttürverschlüsse an verglasten Türen
angebracht werden, ist darauf zu achten, dass die
Glasteile aus Sicherheitsglas oder Verbundsicher-
heitsglas bestehen.
• Panik-/Notausgangsverschlüsse sind nicht für den Einsatz
an Pendeltüren geeignet.
• Der Panik-Stangengriff oder der Drücker sollten üblicher-
weise in einer Höhe zwischen 900 mm und 1100 mm
über der Oberfläche des fertigen Fußbodens bei geschlos-
sener Tür installiert werden. Falls bekannt ist, dass die
Mehrheit der Benutzer des Gebäudes kleine Kinder sind,
sollte eine Reduzierung der Höhe der Stange in Betracht
gezogen werden.
• Bei Paniktürverschlüssen sollte der Panik-Stangengriff so
installiert werden, dass eine größtmögliche wirksame
Stangenlänge erreicht wird.
• Bei der Installation von Notausgangsver-
schlüssen mit Drückerbetätigung, insbeson-
dere an Türen mit abgestuften Oberflächen,
sollten jegliche möglichen Sicherheits-
risiken, z. B. Einklemmen von Fingern oder
Verfangen von Kleidung, so weit wie mög-
lich vermieden werden.
• An der Innenseite von Fluchttüren sollte
ein Piktogramm mit einem Öffnungs-
hinweis angebracht werden.