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DE
10. DIE INTERNATIONALE GARANTIE – VERKAUF
DEN GESELLSCHAFTEN, DIE SICH AUSSERHALB
ITALIENS BEFINDEN.
Das Unternehmen FRANCO S.r.l. verpflichtet sich, jeden Fehler
(Defekt) der Produkte zu beheben, wenn solcher Fehler durch
seine Schuld entstand, innerhalb von 12 Monaten ab dem Datum
der Vorlage der Rechnung für die Produkte an den Käufer, unter
der Bedingung, dass der Käufer rechtzeitig das Unternehmen über
solch einem Defekt, entsprechend den unten beschriebenen Be-
stimmungen, informiert. Darüber hinaus ist diese Garantie unter
folgenden Bedingungen gültig:
A) die Einhaltung der Betriebsanleitung geliefert von FRANCO
Srl und
B) nach der rechtzeitigen vollständigen Bezahlung des verein-
barten Preises für das Produkt.
In diesem Fall wird FRANCO Srl, nach eigenem Ermessen, das
defekte Produkt (oder defekte Teile des Produkts) entweder erset-
zen oder reparieren. Diese Garantie (d.h., die Verpflichtung über
den Ersatz oder die Reparatur der Produkte) ersetzt alle anderen
gesetzlichen Garantien oder die Verpflichtung vorgesehen vom Ge
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setz. Daher einigten sich die Parteien, dass, außer den Fällen von
Betrug oder grober Fahrlässigkeit seitens des FRANCO Srl, diese
jegliche sonstige Haftung von FRANCO Srl (sowohl vertraglich, als
auch außervertraglich), die, möglicherweise, aus der gelieferten
Produktion und / oder ihres wiederholten Verkaufs ausgehend kann,
(z. B. Schadensersatz, entgangenen Gewinn, usw.) geschlossen ist.
Die beliebigen Ansprüche, zugehörig zum Zustand der Verpa-
ckung, der Menge oder der externen Eigenschaften von Produkten
(sichtbare Mängel), müssen dem Lieferanten schriftlich innerhalb
von 8 Tagen nach dem Erhalt der Ware vorgelegt werden, wenn
solche Ansprüche nicht eingereicht werden, gilt das Recht des
Käufers auf die Beseitigung der obenerwähnten Mängel als verlo-
ren. Die jeglichen Ansprüche, verbunden mit den Mängeln, die auf
der Grundlage einer sorgfältigen Prüfung bei der Annahme (ver-
steckte Mängel) identifiziert werden können, müssen an FRANCO
Srl schriftlich innerhalb von 8 Tagen nach der Entdeckung des
Defekts vorgestellt werden; und wenn ein solcher Anspruch nicht
vorgestellt wird, das Recht des Käufers auf die Beseitigung der
obengenannten Mängel gilt als verloren. In der Anmeldung muss
genau das Defekt beschrieben und die Produkte angegeben, auf
die sie sich bezieht. FRANCO S.r.l. nimmt keine Rückkehr der Ar-
tikel ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Wenn FRANCO
S.r.l. mit der Erstattung der Produkte einverstanden sein wird,
muss der Käufer das Produkt dem Unternehmen FRANCO Srl auf
eigene Kosten und Risiko versenden.
Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen bezieht sich die-
se Garantie nicht auf den normalen Verschleiß der Produkte und
Mängel, die infolge von Änderungen durch den Käufer ohne Gene-
hmigung von FRANCO Srl ergeben.
Im Hinblick auf die möglichen Reklamationen des Verbrau-
chers, in Bezug auf die Anwendung der nationalen Vorschriften,
angenommen im Rahmen der EU-Richtlinie 1999/44/EG vom
25. Mai 1999 über die bestimmten Aspekten des Verkaufs von
Konsumgütern und die damit verbundenen Garantien, stimmt der
Käufer zu, die alleinige Verantwortung für alle Verpflichtungen,
resultierend in dieser Hinsicht, zu tragen. Daher vereinbaren die
Parteien, die beliebigen Rechte des Käufers auf Schadensersatz
von FRANCO Srl auszuschließen, auf der Grundlage der oben-
genannten Richtlinie und der Käufer verpflichtet sich, FRANCO
Srl von den beliebigen solchen Ansprüchen auf Schadenersatz zu
befreien, die von den nachfolgenden Verkäufern der Vertriebskette
gemacht werden kann.