1. ALLGEMEINE
BETRIEBSANLEITUNGEN
1.1 SICHERHEITSVORSCHRIFTEN
ACHTUNG!
Die Seitenkanalverdichter-Entlüfter ‘SCL K’ für
Kategorie 3GD sind Geräte der Gruppe II für den
Einsatz in Bereichen, die als Zonen mit Gas, Dämpfen
und/oder brennbarem nicht leitfähigem Staub
klassifiziert sind (Zone 2 und Zone 22). Sie sind in
Übereinstimmung mit der Richtlinie ATEX 94/9/CE,
Gruppe II Kategorie 3GD und den europäischen Normen
EN 1127-1, EN 13463-1, EN 13463-5 und EN 14986
gebaut.
Sie sind für die Förderung von Gasen zugelassen, wenn
unter Betriebsbedingungen das Entstehen einer
explosiven Atmosphäre unwahrscheinlich ist. Sollte
sich dennoch eine solche Situation einstellen, darf sie
nur von kurzer Dauer sein.
Zur Bewertung der Geräteklasse ist das Innere der
Maschine als zur Installationsumgebung gehörig
anzusehen.
Die Seitenkanalverdichter-Entlüfter ‘SCL K’ müssen in
Entsprechung der Anlage- und Wartungsbestimmung
für Umgebungen installiert und gewartet werden, die
als explosionsgefährdet durch Vorhandensein von Gas,
Dämpfen und/oder brennbarem nichtleitfähigem Staub
kalssifiziert sind (Zone 2 und Zone 22). (Beispiel: EN
60079-14, EN 60079-17, EN 61241-14, EN 61241-17 oder
sonstige nationale Normen/Vorschriften).
Wie alle Maschinen und Geräte mit beweglichen oder
spannungsführenden Teilen können sie bei
unsachgemäßer Verwendung und unzureichendem
Schutz zu großen Gefahrenquellen werden.
Der Anwender muss folgendes garantieren:
Transport, Montage, Installation und Anschluss werden
durch Fachkräfte ausgeführt, wobei unter Fachkräften
Personen zu verstehen sind, die aufgrund ihrer
Ausbildung, Unterweisung, Erfahrung sowie der
Kenntnis der Normen, Vorschriften,
Unfallverhütungsmaßnahmen und Gebrauchs- und
Betriebsbedingungen in der Lage sind, alle
notwendigen Eingriffe durchzuführen und dabei
mögliche Gefahren zu erkennen und Schäden zu
verhindern.
ES IST STRIKT VERBOTEN:
-
die Maschine in nicht industriellen Installationen zu
verwenden, es sei denn, es werden alle
erforderlichen Vorsichts- und Schutzmaßnahmen
getroffen;
-
die Maschine an Arbeitsplätzen einzusetzen, an
denen explosionsfähiger Staub über einen langen
Zeitraum oder häufig vorhanden ist;
-
die Maschine an Arbeitsplätzen einzusetzen, an
denen explosionsfähiger Staub konstant vorhanden
ist;
-
die Maschine zum Ansaugen und Transport von
explosionsfähigen, entflammbaren, aggressiven,
korrosiven und/oder schädlichen Stoffen zu
verwenden;
-
die Maschine unter Bedingungen einsetzen, die von
den Daten des Typenschilds abweichen;
-
die Maschine mit geschlossener Saug- und/oder
Auslassöffnung zu betreiben;
-
Änderungen oder Umrüstungen an der Maschine
vorzunehmen, Reparaturen oder Wartungsarbeiten
auszuführen, die den Ausbau derselben erfordern.
Das Personal, das die Transport-, Montage, Installations- und
Anschlussarbeiten ausführt, muss über alle entsprechenden
Anleitungen und Informationen, einschließlich eventueller
örtlicher Vorschriften, verfügen und sich bei jedem Eingriff daran
halten.
Jeder auch indirekte Eingriff an Maschinen und Geräten muss
Nichtfachkräften untersagt werden.
Während der Installation sind alle vorgeschriebenen
Unfallverhütungsmaßnahmen einzuhalten, einschließlich
eventueller örtlicher Vorschriften und Sonderbestimmungen. Die
Inbetriebnahme darf nicht erfolgen, bevor nicht die Maschinen, in
die die Vorrichtungen eingebaut sind, mit der EG-
Maschinenrichtlinie konform erklärt wurden.
Außerdem ist zu berücksichtigen, dass diese Einheiten aufgrund
der baulichen und funktionellen Besonderheiten folgende
Merkmale aufweisen:
-
unter Betriebsbedingungen können sie sehr hohe
Oberflächentemperaturen bis zu 125 °C erreichen;
-
sie dürfen keinen hohen Innendrücken ausgesetzt werden,
die in keinem Fall den auf dem Typenschild angeführten Wert
Ps
int max
übersteigen dürfen.
-
aus kleinen Lecks kann die beförderte Flüssigkeit austreten;
-
sie können aufgrund bestimmter Installationsbedingungen
unzumutbare Lärmbelästigungen aufweisen.
Das an die Einheit angeschlossene Zubehör muss die
Anforderungen der Richtlinie ATEX 94/9/CE erfüllen; der
Anschluss und die Saug- und Druckleitungen müssen aus Metall
oder antistatischem Material bestehen.
Der Benutzer muss:
-
auf der Saugleitung ein geeignetes Filter aus
antistatischem Material der entsprechenden Kategorie
in Übereinstimmung mit der Richtlinie 94/9/CE
installieren, Staubabscheidung > 25 µm, max.
Druckverluste von
∆
p = 15 mbar;
-
die Filterleistung bewerten;
-
regelmäßige Kontrollen des Filters mit Reinigung oder
Austausch desselben vornehmen.
Die Seitenkanalverdichter – Vakuumpumpen ‘SCL K’ für Klasse
3GD müssen über einen lockerungs- und drehsicheren Anschluss
geerdet werden; den Elektromotor mit dem eigenen
Masseanschluss erden.
Der unter Spannung stehende Elektromotor darf nicht geöffnet
werden.
Den Motor regelmäßig mit geeigneten Hilfsmitteln von den
Staubablagerungen reinigen.
ACHTUNG!! Das Typenschild nicht mit Lösungsmitteln und/oder
aggressiven Stoffen reinigen.
Reinigen Sie das Kühlgebläse des Motors regelmäßig, um eine
Überhitzung desselben zu vermeiden.
Dem Benutzer ist untersagt, Reparaturen oder Wartungsarbeiten
auszuführen, die den Ausbau der Maschine erfordern.
Wenden Sie sich in diesem Fall an den Kundendienst FPZ oder
Ihren Fachhändler.
Lesen Sie bitte vor der Installation aufmerksam die Anweisungen
im Betriebs- und Wartungshandbuch.
1.2 ZULÄSSIGER
GEBRAUCH
Die Seitenkanalverdichter – Vakuumpumpen ‘SCL K’ der Klasse 3GD
eignen sich zur Förderung im Dauerbetrieb in nicht explosiver
Atmosphäre von Luft und Gasen, die nicht explosiv, nicht entflammbar
und nicht aggressiv sind.
Festkörper, selbst kleinster Abmessungen, und Schmutz können
durch die Reibung derselben zwischen Laufrad und Gehäuse zur
Funkenbildung führen.
Staubablagerungen im Inneren der Maschine können dieselbe
Reaktion hervorrufen und dadurch zu einer Erhöhung der
Betriebstemperatur führen.
Festkörper und Staub erhöhen außerdem die Bruchgefahr des
Laufrads und das Risiko, dass gefährliche Bruchstücke aus dem
Gebläse herausgeschleudert werden.
WICHTIG!
Auf der Saugleitung ein geeignetes Filter aus antistatischem Material
der entsprechenden Kategorie in Übereinstimmung mit der Richtlinie
94/9/CE installieren, Staubabscheidung > 25 µm, max. Druckverluste
von
∆
p = 15 mbar.
Die maximal zulässigen Differenzdruckwerte (
∆
Pmax laut Typenschild)
dürfen nie überschritten werden.
DIE MASCHINE NIE MIT GESCHLOSSENER SAUG- UND/ODER
AUSLASSÖFFNUNG BETREIBEN.
Die Maschine in Anlehnung an die Richtlinie 94/9/CE mit einem
Sicherheitsventil der betreffenden Klasse sichern.
Die Merkmale können sich in Funktion der folgenden Faktoren ändern:
-
Änderung des absoluten Saug- oder Auslassdrucks in Bezug auf
die Bezugsbedingungen (1013 mbar);
-
Mischbetrieb (saugseitiger Unterdruck und gleichzeitiger
druckseitiger Gegendruck);
-
Förderung von Gas mit einem spezifischen Gewicht und/oder
einer Temperatur, die von den Bezugswerten (1.23 kg/m
3
; 20 °C)
abweichen;
-
Abweichung von der Bezugsdrehzahl.
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