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2.5 Betrieb im kontrollierten Teilladezustand
Die Zyklenanzahl kann im täglichen Betrieb im
Teilladezustand erhöht werden, wenn außer der
Installations- und Gebrauchsanweisung und ei-
ner max. Entladetiefe von 80% C
10
die folgenden
Bedingungen eingehalten werden:
Ausführung von Vollladung plus Ausgleichs-
ladung bei 2,4 V/Z für mindestens 12 h (besser
24 h) und einem Strom von mindestens 20 A/
100 Ah C
10
(max. 35 A/ 100 Ah C
10
)
– mindestens wöchentlich bei täglicher Wie-
deraufladung bis 90% C
10
– mindestens alle 14 Tage bei täglicher Wie-
deraufladung bis 95% C
10
2.6 Ausgleichsladung
Wegen möglicher Überschreitungen der zuläs-
sigen Verbraucherspannungen sind entspre-
chende Maßnahmen zu treffen, z.B. Abschalten
der Verbraucher.
Eine Ausgleichsladung ist erforderlich nach einer
Tiefentladung und/oder nach ungenügenden La-
dungen wie z. B. unter Punkt 2.4. Sie kann mit
konstanter Spannung von max. 2,40 V/Z und
ohne Begrenzung des Ladestromes bis zu 48
Stunden durchgeführt werden.
Bei Überschreiten der max. Temperatur von 45 °C
ist das Laden zu unterbrechen oder vorüberge-
hend auf Erhaltungsladen zu schalten, damit die
Temperatur absinkt.
Bei Systemspannungen
≥
48 V alle 1 bis 3 Mo-
nate:
Methode 1: IUI
I-Phase = Bis zur Spannung gem. Bild 1 bei
20 °C
U-Phase = Bis zum Umschalten bei einem
Strom 1,2 A/100 Ah zur zweiten
I-Phase
I-Phase = 1,2 A/100 Ah über 4 Stunden
Methode 2: IUI (Pulsen)
I-Phase = Bis zur Spannung gem. Bild 1 bei
20 °C
U-Phase = Bis zum Umschalten bei einem
Strom 1,2 A/100 Ah zur zweiten
I-Phase (gepulst)
I-Phase = Laden mit 2 A/100 Ah über 4-6
Stunden mit Pulsen 15 min.
2 A/100Ah und 15 min. 0 A/100 Ah.
2.7 Überlagerte Wechselströme
Während des Wiederaufladens gemäß Bild 1
darf der Effektivwert des Wechselstromes zeit-
weise max. 10 A/100 Ah C
10
betragen. Nach
dem Wiederaufladen und dem Weiterladen (Er-
haltungsladen) darf der Effektivwert des Wech-
selstromes 5 A/100 Ah C
10
nicht überschreiten.
2.8 Ladeströme
Der Ladestrom sollte 10A bis 35 A/100 Ah C
10
betragen (Richtwerte).
35 A/100 Ah C
10
dürfen im Zyklenbetrieb nicht
überschritten werden.
2.9 Temperatur
Der empfohlene Betriebstemperaturbereich für
Bleibatterien beträgt 10 °C bis 30 °C. Der ideale
Betriebstemperaturbereich ist 20 °C ± 5 K. Hö-
here Temperaturen verkürzen die Brauchbar-
keitsdauer.
Die technischen Daten gelten für die Nenn-
temperatur 20 °C. Niedrigere Temperaturen ver-
ringern die verfügbare Kapazität. Das Über-
schreiten der Grenztemperatur von 55 °C ist
unzulässig. Dauernde Betriebstemperaturen
größer 45 °C sind zu vermeiden.
2.10 Temperaturabhängige Ladespannung
Die temperaturabhängige Anpassung der Lade-
spannung muss entsprechend Bild 1 erfolgen.
Eine Anpassung der Ladespannung darf nicht
innerhalb eines Temperaturbereiches 15 °C bis
35 °C erfolgen.
2.11 Elektrolyt
Der Elektrolyt ist verdünnte Schwefelsäure und
in Gel festgelegt.
3. Batteriepflege und Kontrolle
Die Batterie ist sauber und trocken zu halten, um
Kriechströme zu vermeiden. Die Reinigung der
Batterie sollte gemäß ZVEI-Merkblatt „Reinigung
von Batterien“ durchgeführt werden. Kunststoff-
teile der Batterie, insbesondere Zellen-/Block-
gefäße, dürfen nur mit Wasser ohne Zusatz ge-
reinigt werden.
Mindestens alle 6 Monate sind zu messen
und aufzuzeichnen
• Batteriespannung
• Spannung einiger Zellen/Blöcke während
Entladung
• Oberflächentemperatur einiger Zellen/Blöcke
• Batterieraumtemperatur
Ist bei der Entladung die Spannung einer oder
mehrerer Zellan/Blöcke um den in nachfolgender
Tabelle gezeigten Wert niedriger gegenüber der
mittleren Zellen- bzw. Blockspannung oder wei-
chen Oberflächentemperaturen verschiedener
Zellen/Blöcke um mehr als 5 K ab, so ist eine
Ausgleichsladung gem. Punkt 2.6 durchzuführen.
Jährlich sind zu messen und aufzuzeichnen:
• Batteriespannung
• Spannung aller Zellen/Blöcke während Ent-
ladung
• Oberflächentemperatur aller Zellen/Blöcke
• Batterieraumtemperatur
Jährliche Sichtkontrolle:
• Schraubverbindungen
• ungesicherte Schraubverbindungen sind auf
festen Sitz zu prüfen
• Batterieaufstellung bzw. -unterbringung
• Be- und Entlüftung
4. Prüfungen
Prüfungen müssen gemäß DIN EN 60896-21
durchgeführt werden.
Kapazitätstest
Um sicherzustellen, dass die Batterie vor einem
Kapazitätstest (z.B. Abnahmetest in der Anlage)
voll geladen ist, können folgende IU-Lade-
verfahren angewendet werden:
Möglichkeit 1: Ladespannung gem. Punkt 2.3,
≥
72 h.
Möglichkeit 2: 2,40 V/Z,
≥
16 h (max. 48 h), ge-
folgt von Laden gem. Punkt 2.3,
≥
8 h.
Der verfügbare Ladestrom sollte 10 bis 35 A/
100 Ah C
10
betragen.
5. Störungen
Werden Störungen an der Batterie oder der La-
deeinrichtung festgestellt, ist unverzüglich der
Kundendienst anzufordern. Messdaten gemäß
Punkt 3. müssen dem Kundendienst zur Ver-
fügung gestellt werden und vereinfachen die
Fehlersuche und die Störungsbeseitigung. Ein
Servicevertrag, z.B. mit EXIDE-Technologies, er-
leichtert das rechtzeitige Erkennen von Fehlern.
6. Lagern und Außerbetriebnahme
Nachgeladen werden soll spätestens, wenn die
Ruhespannung auf folgende Richtwerte abge-
sunken ist: 2,115 V/Z bzw. 6,345 V (6V-Block),
12,69 V (12V-Block).
Werden Zellen/Blöcke für längere Zeit gelagert
bzw. außer Betrieb genommen, so sind diese
vollgeladen in einem trockenen frostfreien Raum,
vor direkter Sonnenbestrahlung geschützt, unter-
zubringen. Um Schäden zu vermeiden, können
folgende Ladebehandlungen gewählt werden:
1. Die maximale Lagerzeit beträgt 17 Monate
bei Temperaturen
≤
20 °C. Bei höheren Tem-
peraturen sind Ausgleichsladungen (z.B.
nach 8,5 Monaten bei 30 °C) nach Punkt 2.6
erforderlich.
2. Erhaltungsladen nach Punkt 2.3.
7. Transport
Damit kein Elektrolyt austreten kann, müssen die
Zellen/Blockbatterien aufrecht transportiert
werden. Um Kurzschlüsse zu vermeiden, müs-
sen die Pole vollständig isoliert sein.
Zellen/Blockbatterien, die in keiner Weise Schä-
den aufweisen, werden nach der Gefahrgut ver-
Bild 1: Ladespannung über Temperatur für SolarBetrieb. Ladearten:
1)
Mit Laderegler (Zwei-Stufen-Regler): Laden gem. B (max. Ladespannung) für max. 2 h
pro Tag, dann Umschalten auf Dauerladen gem. Kurve C
2)
Standardladen (ohne Umschalten) – Kurve A
3)
Starkladung (Ausgleichsladen mit ex ter nem Generator): Laden gem. Kurve B für max. 5 h
pro Monat, dann Um schalten auf Kurve C.
Typ
Abweichung
2 V-Zellen
-0,2 V
6 V-Blöcke
-0,35 V
12 V-Blöcke
-0,49 V