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Rev. 0.6
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e-breathe e-Flow
1.0 Allgemeine Informationen
Das
e-breathe e-Flow System
ist eine batteriebetriebene Gebläseeinheit, welches zusammen mit Atemschutzfiltern,
einem Atemluftschlauch und einem Kopfteil Bestandteil eines gebläseunterstützten Atemschutzsystems gemäß
EN
12941: 2009
oder
EN 12942: 2009
ist.
Das mit Filtern ausgestattete Gebläse saugt die verunreinigte Luft an und filtert den Schadstoff heraus. Die dann
atembare Luft wird durch einen Atemschlauch dem Kopfteil (Anzug, Vollmaske, Halbmaske, Überdruckhaube oder
ähnliches) zugeführt. Der dabei entstehende Überdruck verhindert das Eindringen von Verunreinigungen aus der
Umgebung in das Kopfteil.
Die Verwendung eines Atemschutzgerätes muss Teil eines Atemschutzprogramms sein. Angaben dazu finden Sie in
EN 529:2005.
Die in den genannten Normen enthaltenen Anleitungen weisen auf wichtige Aspekte des Atemschutzprogramms
hin, gelten jedoch nicht als Ersatz für nationale oder lokale Vorschriften (z. B. DGUV Regel 112-190 [ehemalig BGR
190-Regeln] für den Einsatz von Atemschutzgeräten / BGI 504-26 - Auswahlkriterien für die spezielle arbeitsmedizini-
sche Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz, G26 „Atemschutzgeräte“).
Wenn Sie sich bezüglich Auswahl und Handhabung der Ausrüstung nicht sicher sind, wenden Sie sich an Ihren Vorge-
setzten oder an die Verkaufsstelle. Sie können sich auch jederzeit mit dem technischen Kundendienst von e-breathe
Safety oder ausgewählten Servicezentren in Verbindung setzen.
1.1 Warnungen
Die Ausrüstung darf/sollte nicht eingesetzt werden:
• EN 12941 Gebläse mit Hauben, Kopfteilen und Anzügen
, wenn das Gebläse ausgeschaltet ist oder im Betrieb ausgeht. In dieser ungewöhnlichen Situation bietet die Aus-
rüstung keinen Schutz; zudem besteht die Gefahr der raschen Ansammlung von Kohlendioxid im Kopfteil mit an-
schließendem Sauerstoffmangel. Der Gefahrstoffbereich muss sofort verlassen werden.
• EN 12942 Gebläse mit Vollmasken und Halbmasken
, wenn das Gebläse ausgeschaltet ist oder im laufenden Betrieb ausgeht. Falls das Gebläse unabsichtlich abschaltet
oder die Stromversorgung unterbrochen wird, darf das Atemschutzgerät nicht abgenommen werden, weil es wei-
terhin als Unterdruckgerät funktioniert. Verlassen Sie umgehend den Gefahrenbereich und melden Sie den Defekt.
• bei schwerfallender Atmung, Schwindelgefühl, Übelkeit oder anderer Arten von Unbehagen.
• bei Wahrnehmung von Geruch oder Geschmack von Verunreinigungen.
• Filtergeräte dürfen nicht benutzt werden, wenn die Umgebungsverhältnisse (Art und Konzentration der Gefahr-
stoffe) unbekannt sind. In Zweifelsfällen sind Isoliergeräte zu benutzen, die von der Umgebungsatmosphäre un-
abhängig wirken.
• in Umgebungen, die unmittelbar lebensgefährlich und gesundheitsschädlich sind (IDLH).
• Filtergeräte dürfen nicht in ungelüfteten engen Räumen (z. B. Behältern, Tanks, Gruben oder Kanäle) eingesetzt
werden, da ein Mangel an Sauerstoff oder schwere sauerstoffverdrängende Gase (z. B. Kohlendioxid) vorkommen
können.
• Bei Verwendung eines Filtergerätes muss der Sauerstoffgehalt der Umgebungsluft mindestens 17 % Vol. aufwei-
sen. (Entsprechend nationaler Bestimmungen kann dieser Grenzwert variieren).
• in Atmosphären mit Sauerstoff oder sauerstoffangereicherter Luft.
• Das Gebläse und Zubehör darf nicht in Bereichen mit Explosionsgefahr verwendet werden.
• , wenn Sie sich bezüglich Auswahl und Handhabung der Ausrüstung nicht sicher sind. Bitte wenden Sie sich in
diesem Fall an Ihren Vorgesetzten oder an die Verkaufsstelle.