DE-2 ef_12_20_de · 12/14/B
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EF 12/20, EF 12/20 TI, EF 12/20 TID, EF 12/10
Garantie, Kundendienst, Anschrift
Garantieurkunde
Kundendienst
Im Kundendienstfall ist die Robert Bosch Hausgeräte GmbH als zuständiger Kundendienst zu informieren.
Robert Bosch Hausgeräte GmbH Deutschland
Auftragsannahme Telefon: 089 69339339
Telefax: 089 20355744
E-Mail: [email protected]
Robert Bosch Hausgeräte GmbH Österreich
Auftragsannahme
Telefon: 0810-240260
Telefax: (01)6057-551212
Ersatzteilbestellung
Telefon: 0810-240261
Telefax: (01)6057-551212
E-Mail: [email protected]
Für die Auftragsbearbeitung werden die Erzeugnisnummer (E-Nr.) und das Fertigungsdatum (FD) des Gerätes benötigt. Diese Angaben
befinden sich auf dem Typenschild, in dem stark umrandeten Feld.
Glen Dimplex Deutschland GmbH Telefon: +49 (0) 9221 709-564
Am Goldenen Feld 18 Telefax: +49 (0) 9221 709-589
D-95326 Kulmbach E-Mail: [email protected]
Technische Änderungen vorbehalten www.dimplex.de
gültig für Deutschland und Österreich
Die nachstehenden Bedingungen, die Voraussetzungen und Umfang
unserer Garantieleistung umschreiben, lassen die Gewährleistungs-
verpflichtungen des Verkäufers aus dem Kaufvertrag mit dem Endab-
nehmer unberührt. Für die Geräte leisten wir Garantie gemäß
nachstehender Bedingungen:
Wir beheben unentgeldlich nach Maßgabe der folgenden Bedingun-
gen Mängel am Gerät, die nachweislich auf einen Material- und/oder
Herstellungsfahler beruhen, wenn sie uns unverzüglich nach Feststel-
lung und innerhalb von 24 Monaten nach Lieferung an den Erstabneh-
mer gemeldet werden. Bei gewerblichen Gebrauch innerhalb von 12
Monaten. Zeigt sich der Mangel innerhalb von 6 Monaten ab Liefe-
rung, wird vermutet, dass es sich um einen Material- oder Herstel-
lungsfahler handelt.
Dieses Gerät fällt nur dann unter diese Garantie, wenn es von einem
Unternehmer in einem der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
gekauft wurde, es bei Auftreten des Mangels in Deutschland oder
Österreich betrieben wird und Garantieleistungen auch in Deutschland
oder Österreich erbracht werden können.
Die Behebung der von uns als garantiepflichtig anerkannter Mängel
geschied dadurch, dass die mangelhaften Teile unentgeldlich nach
unserer Wahl instantgesetzt oder durch einwandfreie Teile ersetzt
werden. Durch Art oder Ort des Einsatzes des Gerätes bedingte au-
ßergewöhnliche Kosten der Mängelbeseitigung werden nicht über-
nommen. Der freie Gerätezugang muss durch den Endabnehmer
gestellt werden. Ausgebaute Teile, die wir zurücknehmen, gehen in
unser Eigentum über. Die Garantie erstreckt sich nicht auf leicht zer-
brechliche Teile, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit des Ge-
rätes nur unwesentlich beeinträchtigten.
Es ist jeweils der Originalkaufbeleg mit Kauf- und/oder Lieferdatum
vorzulegen.
Die Garantiezeit für Nachbesserungen und Ersatzteile endet mit dem
Ablauf der ursprünglichen Garantiezeit für das Gerät.
Zur Erlangung der Garantie für Fußbodenheizmatten ist dass in den
Projektierungsunterlagen oder in der Montageanweisung enthaltenen
Prüfprotokoll ausgefüllt innerhalb vier Wochen nach Einbau der Hei-
zung an untenstehende Adresse zu senden.
Eine Garantieleistung entfällt, wenn vom Endabnehmer oder einem
Dritten die entsprechenden VDE-Vorschriften, die Bestimmungen der
örtlichen Versorgungsunternehmen oder unsere Montage- und Ge-
brauchsanweisung nicht beachtet worden sind. Durch etwa seitens
des Endabnehmers oder Dritter unsachgemäß vorgenommenen Än-
derungen und Arbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden
Folgen aufgehoben. Die Garantie erstreckt sich auf vom Lieferer bezo-
genen Teile. Nicht vom Lieferer bezogene Teile und Gerät-, bzw. An-
lagenmängel, die auf nicht vom Lieferer bezogene Teile zurück zu-
führen sind fallen nicht unter den Garantieanspruch.
Sofern ein Mangel nicht beseitigt werden kann oder die Nachbesse-
rung von uns abgelehnt oder unzumutbar verzögert wird, wird der Her-
steller entweder kostenfreien Ersatz liefern oder den Minderwert
vergüten. Im Falle einer Ersatzlieferung behalten wir uns die Geltend-
machung einer angemessenen Nutzungsanrechnung für die bisheri-
gen Nutzungszeit vor. Weitergehende oder andere Ansprüche,
insbesondere solche auf Ersatz außerhalb des Gerätes entstandener
Schäden, sind soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich ange-
ordnet ist, ausgeschlossen.
Bei einer Haftung nach § 478 BGB wird die Haftung der Liefereres auf
die Servicepauschalen des Lieferers als Höchstbetrag beschränkt.