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8. Leitungsverlegung
Die
HVI
Leitung
muss in ihrem gesamten Leitungsverlauf im Schutzbereich einer Fangeinrichtung des
Äußeren Blitzschutzes verlegt werden. Sie darf im gesamten Leitungsverlauf nicht mit Blitzspannung
behafteten Teilen der Fangeinrichtung, Ableitung oder Gebäudekonstruktionsteilen in Verbindung kom
-
men.
Von dieser Festlegung kann abgewichen werden, wenn der Trennungsabstand "s" am Kreu zungs
-
punkt
der
HVI
Leitung
mit dem Blitzspannung behafteten Teil (Fangeinrichtung, Attika oder
Ableitung) ≤ 0,35 m (in Luft) oder ≤ 0,7 m (im festen Baustoff) ist. In diesem Fall ist eine Verbindung
zwischen dem
Mantel der
HVI
Leitung
und dem Blitzspannung behafteten Teil zulässig (rückwärtige
Spannungsfestigkeit).
Die
HVI
Leitung
muss bei der Verlegung nach dem Bereich Endverschluss in Abständen von ≤ 1m
befestigt werden.
Die Befestigungsschrauben der metallenen Leitungshalter sind mit max. 5 Nm anzuziehen, die Befesti
-
gungsschrauben der Kunststoff-Leitungshalter mit max. 2 Nm.
Wird die
HVI
Leitung
in der baulichen Anlage verlegt, sind bauseits festgelegte Schutzmaßnahmen
z.B. Brandschottungen zu beachten.
8.1 Zusätzlicher Anschluss des äußeren Kabelmantels zum Zwecke des
Potentialausgleiches
Es wird empfohlen bei Kreuzungen oder parallelen Führungen zu geerdeten metallenen Installationen
wie z.B. Attikas, Kabelpritschen oder Rohrleitungen, den schwarzen Mantel der
HVI
Leitung
mit dem
Potentialausgleich zu verbinden. Dies ist eine ergänzende Maßnahme des Po ten ti al aus gleichs.
Anschlüsse können durch die PA-Klemme, Art.-Nr. 405 020, ausgeführt werden. Dieser PA-Anschluss
muss nicht blitzstromtragfähig sein. Der Leiterquerschnitt muss ≥4 mm
2
Cu oder leitwertgleich sein.
Bei Verwendung der
HVI
Leitung
mit grauem Mantel ist dieser abzusetzen, damit der da
runterliegende
halbleitende schwarze Mantel kontaktiert werden kann. Der schwarze Mantel darf
nicht eingeschnitten werden.