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6. GARANTIE
Jede Art von Material- oder Herstellungsfehler wird während der von den, in dem Land, in dem das Produkt
erworben wurde, geltenden Gesetzen vorgesehenen Garantielaufzeit, durch von uns festgelegte Reparatur-
und Erneuerungsarbeiten behoben.
Unsere Garantie deckt alle auf Herstellungs- oder Materialfehler zurückführbaren Schäden, vorausgesetzt das
Produkt wurde ordnungsgemäss und den Anleitungen entsprechend eingesetzt.
In den folgenden Fällen erlöscht die Garantie.
• bei Versuchen, die Anlage selbst zu reparieren,
• wenn technische Änderungen an der Anlage vorgenommen wurden,
• wenn nichtoriginale Ersatzteile eingesetzt wurden,
• bei fehlerhafter Bedienung der Anlage,
• bei einer Verwendung, für die die Anlage nicht geeignet ist, z.B. industrielle Verwendung.
Von der Garantie ausgeschlossen sind:
• Verschleissteile.
In Anspruchnahme der Garantie wende man sich (mit Verkaufsbeleg) an ein autorisiertes Kundendienst-Center.
Der Hersteller haftet in keiner Weise für mögliche beim Druck oder bei der Abschrift entstandene Ungenauigkei-
ten in diesem Text. Wir behalten uns jedwede Art von von uns für erforderlich oder nützlich gehaltenen Änderun-
gen an diesem Produkt, die dessen wesentlichen Eigenschaften nicht beeinträchtigen, vor.
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