Ihre Anfragen richten Sie bitte an unsere Abteilung Technische Kundenbetreuung:
2. Handhabungs- und Sicherheitshinweise
Bitte beachten!
Zum Einbau des Radarbewegungsmelders ist eine Unterputzdose mit einer Tiefe von
60 mm erforderlich!
2.1 Allgemeines
Der Radarbewegungsmelder wurde gemäß der geltenden gesetzlichen Vorschriften
einer Sicherheitsprüfung unterzogen und entsprechend zertifiziert (CE). Bei
sachgemäßem Gebrauch gehen normalerweise keine Gesundheitsgefährdungen von
dem Gerät aus.
Der Radarbewegungsmelder ist als elektronisches Gerät mit der dafür üblichen
Vorsicht und Sorgfalt zu behandeln. Die Mißachtung der aufgeführten Hinweise oder
eine andere als die bestimmungsgemäße Verwendung kann zur Beschädigung oder
Zerstörung des Radarsensors oder angeschlossener Geräte führen. Zusätzlich besteht
das Risiko der gesundheitlichen Gefährdung.
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