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13.1 Kinder im Kindersitz mitnehmen
!
WARNUNG
Unfall- und Verletzungsgefahr!
Verletzung Ihres Kindes durch Umfallen des E-Bikes.
» Achten Sie auf einen sicheren Stand des E-Bikes, wenn Sie ihr Kind
in den Kindersitz setzen oder herausnehmen. Der Seitenständer
kann nicht die nötige Sicherheit bieten. Lassen Sie sich ggf. von einer
zweiten Person helfen.
» Lassen Sie Ihr Kind niemals im Kindersitz sitzen, wenn Sie das E-Bike
zum Abstellen auf den Ständer stellen.
• Lassen Sie den Kindersitz ausschließlich am Sitzrohr anbringen, befes-
tigen Sie ihn keinesfalls am Lenker, Oberrohr, Gepäckträger oder an der
Sattelstütze.
• Verwenden Sie nur einen geeigneten zertifizierten Kindersitz, der den
Bedürfnissen Ihres Kindes gerecht wird.
• Beachten Sie bei der Verwendung eines Kindersitzes die zusätzlichen
Vorschriften und Sicherheitshinweise des Herstellers.
• Stellen Sie sicher, dass Sattelfedern und Federsattelstütze sowie ggf.
weitere beweglichen Komponenten vollständig umhüllt sind. Es darf
keine Gefahr bestehen, dass das Kind z. B. hineingreift und sich die
Finger quetscht oder sich anderweitig verletzt.
Eine generelle Freigabe für alle Kindersitze aller Hersteller kann aufgrund
der Vielzahl von Modellen nicht erteilt werden.
Schindelhauer empfiehlt die Verwendung der Modelle „Ride Along“ der
Firma Thule
®
.
Achten Sie bei der Verwendung eines am Sitzrohr montierten Kindersitzes
unbedingt darauf, dass dieser die folgenden Montageanforderungen erfüllt
(Abb. 1):
• Geeignet für rundes Sitzrohr mit 40 mm Durchmesser.
• Innenmaß der Befestigungsstreben min. 75 mm.
Wenn Sie unsicher sind oder nicht über die nötige Sachkenntnis verfügen,
wenden Sie sich an Ihren Fachhändler.
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13.2 Kinder im Kinderanhänger mitnehmen
!
WARNUNG
Unfall- und Verletzungsgefahr!
Mit einem Anhänger ist Ihr E-Bike wesentlich länger und durch das
zusätzliche Gewicht verändern sich die Fahr- und insbesondere die
Bremseigenschaften.
» Fahren Sie mit einem Anhänger nicht zu schnell und bei gleichmäßiger
Geschwindigkeit.
» Bedenken Sie, dass sich Ihr Bremsweg durch das zusätzliche Gewicht
erhöht und passen Sie Ihr Bremsverhalten entsprechend an.
• Verwenden Sie nur Kinderanhänger mit einer funktionsfähigen Beleuch-
tung, die den landesspezifischen und regionalen Vorschriften entspricht.
• Wählen Sie für einen sicheren Sitz des Kindes einen Anhänger mit Rück-
halteeinrichtung.
• Befördern Sie nur die für den Kinderanhänger zugelassene Anzahl an
Kindern.
• Lassen Sie den Anhänger mit einer mindestens 1,5 m hohen und
biegsamen Fahnenstange mit leuchtfarbenem Wimpel sowie mit
Abdeckungen der Radhäuser ausrüsten.
Höchstmögliche Sicherheit bieten gemäß DIN EN 15918
geprüfte Kinderanhänger mit stabiler Fahrgastzelle und
Sicherheitsgurten.
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Maximal zulässiges Gesamtgewicht
!
WARNUNG
Unfall- und Verletzungsgefahr!
Durch Überlastung des E-Bikes können sicherheitsrelevante Bauteile
brechen oder versagen und zu Unfällen und Verletzungen führen.
» Überschreiten Sie keinesfalls das maximal zulässige Gesamtgewicht
des E-Bikes.
HINWEIS
Beschädigungsgefahr!
Ein Überlasten des E-Bikes kann zu Materialschäden führen.
» Überschreiten Sie keinesfalls das maximal zulässige Gesamtgewicht
des E-Bikes.
Ihr E-Bike hat ein maximal zulässiges Gesamtgewicht, das Sie beim
Verwenden des E-Bikes beachten müssen.
Die Angabe des maximal zulässigen Gesamtgewichts finden Sie auf dem
Typenschild Ihres E-Bikes
⇨ Kap. 5 "Typenschild" Seite 23
Das maximal zulässige Gesamtgewicht berechnet sich aus
der Summe folgender Gewichtsangaben:
E-Bike + Gepäck/Kindersitz
Wenn Sie einen Anhänger verwenden, zählt das Gesamtge-
wicht des Anhängers (Anhänger + Zuladung) zum Gesamtge-
wicht des E-Bikes und muss hinsichtlich des maximal zulässi-
gen Gesamtgewichts berücksichtigt werden.
Содержание Schindelhauer Antonia
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