BGS technic KG
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UMWELTSCHUTZ & ENTSORGUNG
Recyceln Sie unerwünschte Materialien, anstatt sie als Abfall zu entsorgen. Die Verpackung ist
dem Recycling zuzuführen und umweltgerecht zu entsorgen.
Entsorgen Sie dieses Produkt am Ende seiner Lebensdauer gemäß der EU-Richtlinie über
Elektro- und Elektronik-Altgeräte. Wenden Sie sich an Ihre örtliche Abfallbehörde, um
Informationen zum Recycling zu erhalten oder übergeben Sie das Produkt zur Entsorgung an
die BGS technic KG oder an einen Elektrogerätehändler.
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GEWÄHRLEISTUNG
1. Die Gewährleistungsfrist für dieses Gerät wird vom Hersteller für 24 Monate ab dem Kaufdatum
festgelegt. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Datum der Lieferung der Maschine an den
Käufer oder dem möglichen Liefertermin. Die Gewährleistungszeit erstreckt sich nicht auf
Verschleißteile (Spulen). Die Gewährleistungsfrist umfasst nicht den Zeitraum von der
Beantragung einer berechtigten Reklamation bis zur Reparatur des Gerätes.
2. Der Inhalt der Gewährleistung ist für die Lieferung der Gerätes zum Zeitpunkt der Lieferung
verantwortlich und die Zeit der Gewährleistung weist die Merkmale auf, die in den verbindlichen
Spezifikationen und Normen festgelegt sind.
3. Die Verantwortung für Mängel, die nach dem Verkauf des Gerätes im Rahmen der Garantie
auftreten, besteht in der Verpflichtung zur kostenlosen Mängelbeseitigung durch den Lieferanten
des Gerätes oder durch eine autorisierte Servicestelle.
4. Voraussetzung für die Gewährleistung ist die bestimmungsgemäße Verwendung des Gerätes.
Mängel bedingt durch außerordentlichen Verschleiß oder Schäden infolge unzureichender Pflege
oder Vernachlässigung werden nicht von der Gewährleitung abgedeckt.
Beispielsweise werden folgende Schäden nicht anerkannt:
a. Schäden am Gerät durch unzureichende Wartung.
b. Mechanische Schäden durch unsachgemäße Behandlung usw.
5. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Schäden, die auf die Nichteinhaltung der Pflichten des
Eigentümers, auf dessen Unerfahrenheit, auf Beeinträchtigungen, auf die Nichteinhaltung der
Bestimmungen in der Gebrauchs- und Wartungsanleitung sowie auf die falsche Verwendung
oder Überlastung des Gerätes zurückzuführen sind. Wartungen und Reparaturen dürfen
ausschließlich vom Hersteller durchgeführt werden.
6. Während der Gewährleistung dürfen keine Modifikationen oder Änderungen am Gerät
vorgenommen werden, die die Funktion der Geräteteile beeinträchtigen können, andernfalls
entfällt die Gewährleistung.
7. Gewährleistungsansprüche sind sofort nach Feststellung von Fabrikations- oder Materialmängeln
beim Händler geltend zu machen.
8. Wird in der Zeit der Gewährleistung eine Reparatur durchgeführt und ein defektes Teil ersetzt, so
geht das Eigentum an dem defekten Teil auf den Hersteller über.
9. Reparaturen im Rahmen der Gewährleistung dürfen nur von einem vom Hersteller autorisierten,
geschulten Servicetechniker durchgeführt werden.
10. Vor Durchführung von Reparaturen im Rahmen der Gewährleistung, müssen die Daten des
Gerätes überprüft werden - Kaufdatum, Seriennummer, Maschinentyp. Wenn die Daten nicht mit
den Bedingungen für die Anerkennung von Reparaturen im Rahmen der Gewährleistung
übereinstimmen, z.B. Ablauf der Garantiezeit, unsachgemäße Verwendung des Produktes
entgegen der Gebrauchsanweisung usw., handelt es sich nicht um eine Reparatur im Rahmen
der Gewährleistung. In diesem Fall gehen alle mit der Reparatur verbundenen Kosten zu Lasten
des Kunden.