51
8.1
Aufstellungs- und Übergabeprotokoll
Aufstellungsort:
Gerät/Anlage:
Firma:
Hersteller:
Straße:
Typ/Modell:
Ort:
Seriennummer:
Land:
Baujahr:
Das oben aufgeführte Produkt wurde montiert, auf Funktion und Sicherheit überprüft und in Betrieb
genommen. Die Aufstellung erfolgte durch:
Den Betreiber
Den Sachkundigen
Der Betreiber bestätigt das ordnungsgemäße Aufstellen des Produkt-Typs, alle Informationen dieser
Betriebsanleitung und Protokoll gelesen wie verstanden zu haben und entsprechend zu beachten, sowie
diese Unterlagen den eingewiesenen Bediener jederzeit zugänglich aufzubewahren.
Der Betreiber bestätigt, dass nach Montage und Inbetriebnahme durch eine geschulte Person des
Herstellers oder eines Vertragshändlers (Sachkundiger) eine Einweisung in der Funktion, Handhabung,
sicherheitsrelevanten Vorgaben, Wartung und Pflege der Maschine stattgefunden hat, die Unterlagen,
Informationen und Vorgaben der Maschine erhalten hat und das Produkt einwandfrei funktioniert.
WICHTIGER HINWEIS:
SOLLTEN DIE GENANNTEN PUNKTE NICHT ERFÜLLT WERDEN, ERLISCHT DER
GARANTIEANSPRUCH!
Die Gewährleistung ist nur gültig bei Einhaltung und Nachweis der ordnungsgemäßen Montage,
Übergabe, ggf. Einweisung der Maschine wie der jährlichen Wartung durch einen vom Hersteller
autorisierten Sachkundigen. Der Abstand zwischen 2 Wartungen darf 12 Monate nicht überschreiten. Bei
außerstandartmäßiger Nutzung bzw. Mehrschicht oder Saisonnutzung, ist eine ½ jährliche Prüfung und
Wartung zu vereinbaren.
Gewährleistungsansprüche werden nur anerkannt, wenn alle Punkte im Protokoll und in der
Bedienungsanleitung erfüllt wurden, der Anspruch unverzüglich nach Feststellung geltend gemacht wird und
dieses
Protokoll im Zusammenhang des Wartungs- und ggf. Serviceprotokoll an den Hersteller
geschickt wird.
Weiter spezifische Informationen zur Gewährleistung wie Umfang, Ansprüche und Vorgaben, sind in der
Bedienungsanleitung beschrieben und sind zu beachten.
Schäden und Reklamationen die durch unsachgemäße Handhabung, unterlassene Wartung und Pflege,
Verwendung ungeeigneten oder nicht vorgegeben Montage-, Bertriebs-, Wartungs- und Pflegemittel,
mechanische Beschädigung, eingreifen in das Gerät ohne Absprache oder durch nicht autorisierten
Sachkundigen entstehen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Für Anlagen, die nicht durch einen
autorisierten Sachkundigen montiert wurden, beschränkt sich die Gewährleistung per Absprache des
Herstellers max. auf die Bereitstellung der erforderlichen Ersatzteile.
Name und Firmenstempel des
Sachkundigen ggf. Nummer und Name VKH
Datum und Unterschrift des Sachkundigen
Name und Firmenstempel des Betreibers
Datum und Unterschrift des Betreibers
® Urheberrecht ATH-Heinl GmbH & CO.KG, Alle Rechte vorbehalten / Druckfehler und technische Änderungen vorbehalten
Stand: 10-2022 / Produkthersteller ATH-Heinl GmbH & CO. KG