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• Der Rauchwarnmelder setzt sich auch von selbst zurück, sobald sich die Rauch-
partikel aus der Rauchkammer im Inneren des Melders verzogen haben oder die
Prüf-/Stoptaste erneut betätigt wird.
Stummschaltung:
Der Alarmton lässt sich durch Betätigen der Prüf-/Stoptaste vorübergehend für
ca. 9 Minuten deaktivieren. Ist die Stummschaltefunktion aktiv, blinkt die rote LED
ca. alle 10 Sekunden. Wird nach Ablauf der 9-minütigen Stummschaltung immer
noch Brandrauch in der Rauchmesskammer detektiert, ertönt der akustische Alarm
erneut. Betätigen Sie die Alarmstummschaltung nur, wenn Sie absolut sicher eine
Brandursache ausschließen können!
Hinweis
• Schützen Sie das Gerät vor Staub, Schmutz und Feuchtigkeit.
Wartung und Prüfung
Ein Rauchwarnmelder muss grundsätzlich mindestens einmal jährlich entsprechend
der DIN 14676 auf Funktion überprüft werden. Eine Funktionsprüfung kann bei diesem
Rauchwarnmelder durch längeres Betätigung der Prüf-/Stoptaste ausgelöst werden
(5 in Grafik 1). Die LED blinkt dann schnell auf und es erfolgt ein Bestätigungston.
Reinigen
• Verstaubte Melder müssen gereinigt werden. Staubablagerungen in den Luft-
schlitzen des Melders können abgesaugt oder ausgeblasen werden.
Falls erforderlich, kann der Staub mit einem Pinsel entfernt werden.
• Saugen Sie beim Batteriewechsel die Messkammer im Rauchwarnmelder vor-
sichtig aus, um eingedrungenen Schmutz/Staub zu entfernen.
• Die Oberfläche kann mittels eines leicht mit Seifenlauge angefeuchteten
Tuches gereinigt werden.
Wichtig
• Achten Sie darauf, dass kein Wasser in das Geräteinnere gelangt!
• Gerät nicht in der Spülmaschine reinigen!
• Benutzen Sie keine scharfen, spitzen, scheuernden, ätzende Rei-
nigungsmittel oder harte Bürsten!
• Keine Chemikalien verwenden!
• Reinigen Sie es nicht mit leicht entzündbaren Flüssigkeiten!
Hinweis auf die Elektro- und Elektronik Altgeräte EG-Richtlinie
Im Interesse des Umweltschutzes darf das Gerät am Ende seiner Lebensdauer nicht
mit dem Hausmüll entfernt werden. Die Entsorgung kann über entsprechende
Sammelstellen in Ihrem Land erfolgen. Befolgen Sie die örtlichen Vorschriften bei
der Entsorgung der Materialien.
Entsorgen Sie das Gerät gemäß der Elektro- und Elektronik Altgeräte
EGRichtlinie 2002/96/EC – WEEE (Waste Electrical and Electronic
Equipment). Bei Rückfragen wenden Sie sich an die für die Entsorgung
zuständige kommunale Behörde. Rücknahmestellen für Ihre Altgeräte
erhalten Sie z. B. bei der örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung,
den örtlichen Müllentsorgungsunternehmen oder bei Ihrem Händler.
Hinweise zum Umgang mit Batterien
• Achten Sie darauf, dass Batterien nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Kinder könnten Batterien in den Mund nehmen und verschlucken. Dies kann zu
ernsthaften Gesundheitsschäden führen. In diesem Fall sofort einen Arzt auf-
suchen!
• Normale Batterien dürfen nicht geladen, erhitzt oder ins offene Feuer geworfen
werden (Explosionsgefahr!).
• Wechseln Sie schwächer werdende Batterien rechtzeitig aus.
• Wechseln Sie immer alle Batterien gleichzeitig aus und verwenden Sie Batterien
des gleichen Typs.
Reinigen, Entsorgen
Reinigen, Entsorgen
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