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Werkstoffe:
Motorgehäuse ............... GG 20
Motorwelle .................... 1.4021
Pumpengehäuse ........... GG 20
Lagerflansch ................. GG 20
Schneidflansch ............. 1.4112
Laufrad .......................... GG 20
Schneidmesser ............. 1.4112
Lagerhilfsflansch ........... St 37-2
Gleitringdichtungen ....... SiC (Siliziumkarbid)
Sonstige Dichtungen ..... NBR, FPM
1.4 Einsatzbereich
Die Abwasser-Tauchpumpen Typ ZFS 71 II 2G EEx d IIB T3 dienen zur Entwässerung von Schmutz- und Ab-
wasserschächten, Fäkaliensammelgruben, Kläranlagen u.ä. in explosionsgefährdeten Bereichen. Der Explosions-
schutz der Pumpe gilt nur in Verbindung mit einem Schaltgerät für explosionsgeschützte Pumpen mit Aus-
wertung des thermischen Wicklungsschutzes.
Die Abwässer dürfen keine Inhaltsstoffe enthalten welche die die Materialien der Pumpe des Schachtes oder der
Schachteinbauteile angreifen.
Dabei ist folgendes zu beachten (Auszug aus DIN VDE 0165):
Für das Errichten elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen gilt die „Verordnung über elektrische
Anlagen in explosionsgefährdeten Räumen“ (ElexV). Diese Verordnung regelt unter anderem auch die Frage der
Zulassung explosionsgeschützter elektrischer Betriebsmittel und die Zuständigkeit (Anerkennung) von Sachver-
ständigen. (DIN VDE 0165 1.1.1)
Bei Beurteilung der Explosionsgefahr, d.h. bei Festlegung explosionsgefährdeter Bereiche, sind die „Richtlinien für
die Vermeidung von Gefahren durch explosionsfähige Atmosphäre mit Beispielsammlung - Explosionsschutz-
Richtlinie - (EX-RL)“ zu berücksichtigen. Sofern es sich um Sonderfälle handelt oder Zweifel über die Festlegung
explosionsgefährdeter Bereiche bestehen, entscheiden die Aufsichtsbehörden. (DIN VDE 0165 1.1.2)
Für medizinische Bereiche gilt DIN VDE 0107. (DIN VDE 0165 1.2)
Für das Errichten von elektrischen Anlagen in Bereichen, die durch Explosivstoffe gefährdet sind, gilt DIN VDE
0166. (DIN VDE 0165 1.3)
Für den Betrieb elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen gilt DIN VDE 0105 Teil 9.
(DIN VDE 0165 1.4)
Diese Bestimmung gilt nicht für das Errichten elektrischer Anlagen in Grubenbauten, die durch Grubengas gefähr-
det werden können. Hierfür gelten die Normen der Reihe DIN VDE 0118 „Errichten elektrischer Anlagen in berg-
baulichen Betrieben unter Tage“. (DIN VDE 0165 1.5)
Begriffe:
„Explosionsgefährdete Bereiche“ sind Bereiche, in denen aufgrund der örtlichen und betrieblichen Verhältnisse ex-
plosionsfähige Atmosphäre in gefahrdrohender Menge (gefährliche explosionsfähige Atmosphäre) auftreten kann
(Explosionsgefahr). (DIN VDE 0165 2.1)
„Explosionsfähige Atmosphäre“ ist ein Gemisch von brennbaren Gasen, Dämpfen, Nebel oder Stäuben mit Luft
einschließlich üblicher Beimengungen, z.B. Feuchte, unter atmosphärischen Bedingungen, in dem sich eine Reak-
tion nach erfolgter Zündung selbständig fortpflanzt. Als atmosphärische Bedingungen gelten hier Gesamtdrücke
von 0,8 bis 1,1 bar und Gemischtemperaturen von -20 bis +60°C. (DIN VDE 0165 2.2)
1.5 Zubehör
Alle Pumpen der Baureihe ZFS 71 .. werden mit freiem Kabelende geliefert. Schaltgeräte für Pumpen mit Ex-
Schutz sind in Standard- oder Sonderausführung mit verschiedenen Niveausteuerungen lieferbar.
Zum Aufstellen der Pumpe ist ein Bodenstützring (vorzugsweise für transportablen Einsatz) oder eine Kupplungsein-
richtung (stationärer Einsatz) lieferbar.
2. Sicherheit:
( aus: “VDMA-Einheitsblatt 24 292“)
Diese Betriebsanleitung enthält grundlegende Hinweise, die bei Aufstellung, Betrieb und Wartung zu beachten sind.
Daher ist diese Betriebsanleitung unbedingt vor Montage und Inbetriebnahme vom Monteur sowie dem zuständigen
Fachpersonal/Betreiber zu lesen und muss ständig am Einsatzort der Maschine/Anlage verfügbar sein.
Es sind nicht nur die unter diesem Hauptpunkt Sicherheit aufgeführten, allgemeinen Sicherheitshinweise zu beach-
ten, sondern auch die unter anderen Hauptpunkten eingefügten, speziellen Sicherheitshinweise, so z.B. für den pri-
vaten Gebrauch.