6
4. Aufstellung und Inbetriebnahme
Vor Beginn jeder Arbeit an der Pumpe oder am Motor muss die Versorgungsspannung unbedingt abgeschaltet
werden. Es muss sichergestellt werden, dass diese nicht versehentlich eingeschaltet werden kann.
Überprüfen Sie die Pumpe vor Inbetriebnahme auf eventuelle äußere Beschädigungen (z.B. Transportschäden), um
Unfällen mit elektrischem Strom vorzubeugen.
-
Es empfiehlt sich, die Pumpe so tief wie möglich im Brunnen zu installieren, allerdings darf die Pumpe nicht auf dem Boden
aufstehen oder in Sand bzw. Schlamm getaucht sein
(mindestens 500 mm Abstand zum Boden).
-
Es ist darauf zu achten, dass das Anschlusskabel (z.B. bei der Montage) nicht beschädigt wird.
-
Das Hinablassen der Pumpe in den Brunnen erfolgt an den dafür vorgesehenen Halteösen mittels eines Stahl- oder Nylonseils.
Das Seil darf nicht als Zugseil verwendet werden, um die Pumpe mit der Rohrleitung aus dem Brunnen zu ziehen.
-
Die Pumpe darf nicht am Motorkabel abgesenkt oder gezogen werden. Das Versorgungskabel wird an der Druckleitung
entlang nach oben geführt und an dieser alle 3 m befestigt (Kabelbinder). Wenn Kunststoffrohre verwendet werden, muss dem
Unterwasserkabel aufgrund der belastungsabhängigen Lageveränderung eine gewisse Toleranz gelassen werden.
-
Rohranschluss:
Werden beim Anschluss des Steigrohres Werkzeuge benutzt, darf die Pumpe nur am Kopfstück gespannt
werden. Wenn die Pumpe mit Kunststoffrohren verbunden wird, muss eine Quetschkupplung verwendet werden. Bei der
Montage von Pumpen mit Kunststoffrohren muss die Ausdehnung der Rohre bei der Bestimmung der Einbautiefe
berücksichtigt werden.
-
Es ist sicherzustellen, dass der Zulauf des Wassers zum Brunnen mindestens der Förderleistung der Pumpe entspricht. Die
Pumpe darf erst eingeschaltet werden, wenn die Pumpe vollständig im Fördermedium eingetaucht ist. Pumpe einschalten und
erst dann ausschalten, wenn das Fördermedium wieder klar ist. Eine zu frühe Ausschaltung der Pumpe vergrößert die Gefahr
einer Verstopfung der Pumpenteile.
-
Um eine Beschädigung der Gleitringdichtung und des Motors zu vermeiden, darf die Pumpe nicht trocken laufen und
nicht gegen geschlossenen Schieber betrieben werden.
5. Wartung und Service
Die Pumpen sind normalerweise wartungsfrei. Ablagerungen und Verschleiß können vorkommen. Ersatzteile und Zubehör sind von Zehnder
lieferbar. Die Pumpen können in einer Zehnder Kundendienstwerkstatt überprüft werden. Eine aktuelle Auflistung unserer
Kundendienststellen finden Sie im Internet unter www.zehnder-pumpen.de
Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass nicht von uns gelieferte Ersatzteile und Zubehör auch nicht von uns geprüft und
freigegeben sind. Der Einbau und/oder die Verwendung solcher Produkte kann daher unter Umständen konstruktiv vorgegebene
Eigenschaften der Pumpe negativ verändern und dadurch beeinträchtigen. Für Schäden, die durch die Verwendung von nicht Original-
Ersatzteilen und Zubehör entstehen, ist jede Haftung und Gewährleistung seitens Zehnder ausgeschlossen. Störungen, die nicht selbst
behoben werden können, sollten nur vom Zehnder Kundendienst oder autorisierten Fachfirmen beseitigt werden.
Die technischen Daten der Anlage entnehmen Sie bitte dem Leistungsschild an der Pumpe.
6. Gewährleistung
Als Hersteller übernehmen wir für die Pumpen eine Gewährleistung von 24 Monaten ab Kaufdatum. Als Nachweis gilt Ihr Kaufbeleg.
Innerhalb dieser Gewährleistungszeit beseitigen wir nach unserer Wahl durch Reparatur oder durch Austausch der Pumpe unentgeltlich alle
Mängel, die auf Material- oder Herstellerfehler zurückzuführen sind.
Von der Gewährleistung ausgenommen sind Schäden, die auf unsachgemäßem Gebrauch oder auf Verschleiß (Laufrad und
Gleitringdichtung) beruhen. Außerdem erlischt der Gewährleistungsanspruch, wenn selbständig Arbeiten an der Pumpe durchgeführt
werden. Folgeschäden, die durch Ausfall der Pumpe auftreten, werden von uns nicht übernommen.
7. Entsorgung
Nur für EU-Länder.
Werfen Sie die Pumpe nicht in den Hausmüll!
Gemäß europäischer Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und Umsetzung in nationales Recht
müssen verbrauchte Elektrowerkzeuge getrennt gesammelt werden und einer umweltgerechten Wiederverwertung zugeführt
werden.
8. Technische Änderungen
… im Sinne der Weiterentwicklung vorbehalten
D