Einbau-, Betriebs- und Wartungsanleitung
Baureihe MP, MPA, MPAI
Beim Betreiben der Pumpe muss sichergestellt
werden, dass eine übermäßige Ablagerung von
Staub verhindert wird (evtl. regelmäßiges
Säubern), um ein Aufheizen der
Pumpenoberfläche über die zulässige
Temperatur zu vermeiden.
Der Betreiber der Anlage muss sicherstellen, dass
die festgelegte Arbeitstemperatur eingehalten
wird. Die maximal zulässige Temperatur der
Förderflüssigkeit am Pumpeneintritt ist abhängig
von der jeweils vorliegenden Temperaturklasse.
Die nachstehende Tabelle enthält unter
Berücksichtigung der Temperaturklassen gemäß EN
13463-1 die sich ergebenden theoretischen
Grenzwerte der Temperatur der Förderflüssigkeit.
Temperaturklasse gemäß
EN 13463-1
Grenzwert der Temperatur
der Förderflüssigkeit
T4 (135°C)
135°C
T3 (200°C)
140°C
T2 (300°C)
140°C
T1 (450°C)
140°C
Die jeweils zulässige Arbeitstemperatur der
Pumpe ist dem Datenblatt und / oder der
Auftragsbestätigung bzw. dem Typenschild auf
der Pumpe zu entnehmen.
Im Bereich der Wälzlager wird, ausgehend von 40°C
Umgebungstemperatur sowie ordnungsgemäßem
Wartungs- und Betriebszustand, die Einhaltung der
Temperaturklasse T4 gewährleistet.
2.7.6 Wartung
Für einen sicheren und zuverlässigen Betrieb
muss durch regelmäßige Inspektionsintervalle
sichergestellt werden, dass das Aggregat
sachgemäß gewartet und in technisch
einwandfreiem Zustand gehalten wird.
Beispiel: Funktion der Wälzlager. Betriebsweise und
Einsatzbedingungen bestimmen wesentlich deren
tatsächlich erreichbare Lebensdauer.
Durch regelmäßige Kontrollen des Schmiermittels und
des Laufgeräusches wird die Gefahr der Entstehung
von Übertemperaturen durch heißlaufende Lager oder
auch defekte Lagerabdichtungen verhindert. Siehe
Kapitel 6.6 und 7.4.
Die Funktion der Wellenabdichtung ist durch
regelmäßige Überwachung sicherzustellen.
Werden Hilfssysteme (z.B. externe Spülung, Kühlung,
Heizung) installiert, muss überprüft werden, ob
Überwachungseinrichtungen zur Sicherstellung der
Funktion notwendig sind.
2.7.7 Elektrische Schalt-
und Regelgeräte,
Instrumentierung und Zubehörteile
Elektrische Schalt-
und Regelgeräte,
Instrumentierungen und Zubehörteile wie z.B.
Sperrdruckbehälter, etc., müssen den gültigen
Sicherheitsanforderungen und Explosions-
schutzbestimmungen entsprechen.
2.8 Bestimmungsgemäße Verwendung
2.8.1 Drehzahl, Druck, Temperatur
Anlagenseitig müssen geeignete Sicherheits-
maßnahmen vorgesehen sein, damit Drehzahl,
Druck und Temperatur in der Pumpe und an der
Wellenabdichtung die im Datenblatt und / oder
der Auftragsbestätigung angegebenen
Grenzwerte mit Sicherheit nicht übersteigen.
Angegebene Zulaufdrücke (Systemdrücke)
dürfen auch nicht unterschritten werden.
Weiters sind Druckstöße, wie sie bei zu raschem
Abschalten der Anlage entstehen können, unbedingt
von der Pumpe fernzuhalten (z.B. durch druckseitiges
Rückschlagventil, Schwungscheibe, Windkessel).
Rasche Temperaturwechsel sind zu vermeiden. Sie
können einen Temperaturschock verursachen und zur
Zerstörung oder Beeinträchtigung der Funktion
einzelner Komponenten führen.
2.8.2 Zulässige Stutzenkräfte und Momente
Grundsätzlich muss die Saug- und Druckleitung
so ausgeführt sein, dass möglichst geringe
Kräfte auf die Pumpe wirken. Ist dies nicht
durchführbar, so dürfen die im Kapitel 3.5
angegebenen Werte auf keinen Fall
überschritten werden. Dies gilt sowohl im
Betrieb als auch bei Stillstand der Pumpe, also
für alle in der Anlage vorkommenden Drücke
und Temperaturen.
2.8.3 NPSH
Das Fördermedium muss am Laufradeintritt
einen Mindestdruck NPSH aufweisen, damit
kavitationsfreies Arbeiten gesichert ist bzw. ein
Abschnappen der Pumpe verhindert wird. Diese
Bedingung ist erfüllt, wenn der Anlagen-NPSH-
Wert (NPSHA) unter allen Betriebsbedingungen
mit Sicherheit über dem Pumpen-NPSH-Wert
(NPSHR) liegt.
Besonders bei Förderung von Flüssigkeit nahe dem
Siedepunkt ist auf den NPSH-Wert zu achten. Wenn
der Pumpen-NPSH-Wert unterschritten wird, kann
dies zu Materialschäden infolge Kavitation bis zu
Zerstörungen durch Überhitzen führen.
Der Pumpen-NPSH-Wert (NPSHR) ist bei jeder
Pumpentype in den Kennlinienblättern angegeben.
2.8.4 Sperrung, Spülung, Kühlung
Für geeignete Regulierungs- und Überwachungs-
möglichkeit eventuell vorhandener Sperrungen,
Spülungen oder Kühlungen ist zu sorgen.
Bei gefährlichen Fördermedien oder hohen
Temperaturen ist dafür Sorge zu tragen, dass bei
Ausfall des Sperr-, Spül- oder Kühlsystems die Pumpe
außer Betrieb gesetzt wird.
Sperr-, Spül- und Kühlsysteme müssen stets vor
Inbetriebnahme der Pumpe bereits in Betrieb sein.
Außerbetriebnahme erst bei Stillstand der Pumpe,
sofern dies durch die Art des Betriebes zulässig ist.
MP 100-german
Seite 6
Artikel Nr. 771074011