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WIKA-Zusatz-Betriebsanleitung TC82, TC83, eigensichere Ausführungen (Ex i)
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01/2023
EN/DE
4. Besondere Bedingungen für die Verwendung
(X-Conditions)
1) Wenn ein Gehäuse verwendet wird, muss dieses entweder über eine eigene IECEx-/
ATEX-Zertifizierung verfügen oder die Mindestanforderungen erfüllen.
IP-Schutz: Mindestens IP20 für gasexplosionsgefährdete Bereiche und IP6X für
staubexplosionsgefährdete Bereiche.
Bei Typen mit einem eingebauten Transmitter müssen die Angaben im
Transmitterzertifikat beachtet werden. Leichtmetallgehäuse müssen jedoch nach
EN/IEC 60079-0 Abschnitt 8 geeignet sein. Nichtmetallische Gehäuse oder
pulverbeschichtete Gehäuse müssen zusätzlich die elektrostatischen Anforderungen
der Richtlinie EN/IEC 60079-0 erfüllen oder eine entsprechende Warnmarkierung
aufweisen.
2) Verwendete Transmitter/Digitalanzeigen müssen ein eigenes IECEx-/ATEX-Zertifikat
nach EN/IEC 60079-0 und EN/IEC 60079-11 besitzen. Sie müssen mindestens über die
Zündschutzart „ia“ verfügen und für Geräte mit dem Schutzniveau EPL Gb oder EPL Db
geeignet sein. Die Installationsbedingungen oder spezifischen Nutzungsbedingungen
sowie die elektrischen Anschlusswerte, die Temperaturklasse bzw. die maximalen
Oberflächentemperaturen der Geräte für die Verwendung in explosiven
Staubatmosphären und die zulässige Umgebungstemperatur sind der entsprechenden
Zertifizierung zu entnehmen und einzuhalten.
3) Bei Geräten, die die elektrostatischen Anforderungen der EN IEC 60079-0 nicht
erfüllen, ist eine elektrostatische Aufladung zu vermeiden.
4) Ein unzulässiger Wärmerückfluss aus dem Prozess muss z.B. durch Wärmeisolierung
oder ein verlängertes Halsrohr verhindert werden. Ein unzulässiger Wärmerückfluss ist
dann gegeben, wenn der Wärmeeintrag aus dem Prozess die Betriebstemperatur des
Gehäuses oder die Temperaturklasse überschreitet
5) Zugängliche Teile von Metallgehäusen, die nicht auf gleichem Potential geerdet sind,
und zugängliche Teile von Metallgehäusen, die auf gleichem Potential geerdet sind,
aber nicht konform mit Abschnitt 6.5 der Richtlinie IEC/EN 60079-11 sind, müssen
die Bedingungen in Abschnitt 7.5 der Richtlinie IEC/EN 60079-0 erfüllen oder eine
entsprechende Warnmarkierung aufweisen.
6) Für den Fall, dass es nicht praktikabel ist, den Umgebungstemperaturbereich auf der
Kennzeichnung des Gerätes anzugeben, da es sich laut IEC/EN 60079-0 Abschnitt
29.11 um ein kleines Gerät handelt, muss der Umgebungstemperaturbereich im
mitgelieferten Handbuch aufgeführt sein.
Wenn es sich laut IEC/EN 60079-0 Abschnitt 29.11 nicht um ein kleines Gerät handelt
und der Umgebungstemperaturbereich nicht auf der Kennzeichnung angegeben ist,
muss die Kennzeichnung zusätzlich einen Hinweis auf das mitgelieferte Handbuch
enthalten.
4. Besondere Bedingungen für die Verwendung (X-Conditions)