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Zu Ihrer Information:
1. Allgemeine Information
Bitte stellen Sie sicher, dass der Benutzer dieses Werkzeuges die vorliegende Betriebsanleitung vor der
ersten Inbetriebnahme gründlich durchgelesen und verstanden hat.
• Diese Betriebsanleitung enthält wichtige Hinweise, die zum sicheren und störungsfreien Betrieb Ihres
ViGOR-Werkzeuges erforderlich sind.
• Zum bestimmungsgemäßen Gebrauch des Werkzeuges gehört die vollständige Beachtung aller
Sicherheitshinweise und Informationen in dieser Betriebsanleitung.
• Bewahren Sie deshalb diese Betriebsanleitung immer bei Ihrem ViGOR-Werkzeug auf.
• Dieses Werkzeug wurde für bestimmte Anwendungen entwickelt. ViGOR weist ausdrücklich darauf hin,
dass dieses Werkzeug nicht verändert und/oder in einer Weise eingesetzt werden darf, die nicht seinem
vorgesehenen Verwendungszweck entspricht.
• Für Verletzungen und Schäden, die aus unsachgemäßer und zweckentfremdeter Anwendung bzw.
Zuwiderhandlung gegen die Sicherheitsvorschriften resultieren, übernimmt ViGOR keine Haftung oder
Gewährleistung.
• Darüber hinaus sind die für den Einsatzbereich des Werkzeuges geltenden Unfallverhütungsvorschriften
und allgemeinen Sicherheitsbestimmungen einzuhalten.
2. Haftung und Gewährleistung
• Jede über die bestimmungsgemäße Verwendung hinausgehende und/oder andersartige Verwendung
des Gerätes ist untersagt und gilt als nicht bestimmungsgemäß.
• Ansprüche jeglicher Art gegen den Hersteller und/oder seine Bevollmächtigten wegen Schäden aus
nicht bestimmungsgemäßer Verwendung des Gerätes sind ausgeschlossen.
• Für alle Schäden bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung haftet allein der Betreiber.
3. Ersatzteile
• Nur Original-Ersatzteile des Herstellers verwenden.
• Falsche oder fehlerhafte Ersatzteile können zu Beschädigungen, Fehlfunktionen oder Totalausfall des
Werkzeuges führen.
• Bei Verwendung nicht freigegebener Ersatzteile erlöschen sämtliche Garantie- Service-,
Schadenersatz- und Haftpflichtansprüche gegen den Hersteller oder seine Beauftragten,
Händler und Vertreter.
4. Entsorgung
• Zur Aussonderung, reinigen und unter Beachtung geltender Arbeits- und Umweltschutzvorschriften
zerlegen. Bestandteile der Wiederverwertung zuführen.
• Metallische Materialreste verschrotten.