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Wagen VARES
Garantieschein
Der Garantieschein gehört zum verkauften Produkt des entsprechenden Typs und der betreffenden
Herstellernummer und bildet einen Teil des Zubehörs zu diesem Produkt. Der Garantieschein ist bei
Reklamation vorzulegen. Unter Einhaltung der Garantiebedingungen (Kapitel VIII der
Bedienungsanleitung) gewähren wir dem Anwender eine Garantiefrist von
24 Monaten
ab dem Verkaufsdatum.
Die Garantie bezieht sich nicht auf Mängel, die durch äußere Einflüsse verursacht werden, dazu zählen
zum Beispiel Störungen im Stromnetz, durch Naturkatastrophen hervorgerufene Mängel, ungünstige
Betriebsbedingungen, Beschädigungen bei Transport und Handhabung des Gerätes bzw. wenn das
Gerät im Widerspruch zur bestimmungsgemäßen Verwendung genutzt wird. Der Garantieanspruch
erlischt auch im Fall eines unbefugten Eingriffs in die Einrichtung durch den Besitzer oder einer
anderen Person (Organisation).
Bei Einhaltung der Garantiebedingungen und nach Vorlage des Kaufbeleges und des richtig
ausgefüllten Garantiescheines beseitigt der Lieferant kostenfrei alle Störungen, die durch
Produktionsmängel oder Materialfehler entstanden sind, damit das Erzeugnis wieder ordentlich
genutzt werden kann.
Der Verkäufer ist verpflichtet, diesen Garantieschein ordentlich und vollständig auszufüllen. Ein
unvollständig ausgefüllter bzw. in unbefugter Weise geänderter Garantieschein ist ungültig. Die
Garantiezeit verlängert sich um den Zeitraum, in dem sich das Gerät in der Garantiereparatur befindet.
Wir empfehlen, gemeinsam mit dem Garantieschein und dem Kaufbeleg auch die Belege über
ausgeführte Reparaturen aufzuheben.
Wenn bei einer Reparatur festgestellt wird, dass sich die Garantiebedingungen nicht auf den geltend
gemachten Mangel beziehen, sind die Kosten für dessen Beseitigung vom Kunden zu tragen.
Produktname und Produkttyp: …………………………………………………………………………..
Herstellungsnummer: …………………………………………………………………………………..
Verkaufsdatum: ………………………………………………………………………………….………
Stempel und Unterschrift des Fachverkäufers: ………………………………………………………
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