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Wagen VARES
5
)
Hinterseite - Die Hinterwand des Anhängers kann aufgeklappt und abgenommen werden. Der
Anhänger ist gegen ein Auskippen während der Fahrt durch zwei Sicherungshebel gesichert.
6
)
Sitz – nur bei Grubberwagen. Der Sitz befindet sich auf dem Vorderteil der Zugstange. Der Einfachheit
der Konstruktion halber ist der Sitz nicht gefedert.
V. Wartung und Einstellung
Am VARES-Anhänger müssen praktisch nur die Laufräder geschmiert werden, bei Grubberwagen zusätzlich
auch das Bremspedal und der Bolzen für die Handbremse. Schmieren der Laufräder: nach Abnehmen des
Sicherungsrings und Herausziehen der Radnabe an die Seite wird die Halbachse der Laufräder mit Schmierfett
geschmiert (Intervall: zwei bis dreimal im Jahr). Der Bolzen für das Bremspedal ist drei- bis viermal im Jahr in
ähnlicher Weise zu schmieren. Räder mit Kugellagern müssen nicht geschmiert werden!
1
)
Einstellung der Bremse (bei Grubberwagen) - Da die Bremsbacken sich nur wenig abnutzen, ist eine
häufige Einstellung dieser nicht notwendig. Das entstehende Spiel kann durch Anziehen des Bremsseils
verringert werden.
2
)
Reifen - Durch Überlastung werden die Reifen übermäßig abgenutzt. Die Reifen sind die empfindlichste
Stelle des gesamten Anhängers, daher den Anhänger nicht über die vorgeschriebene Nutzlast hinaus beladen.
3
)
Reinigung - Den VARES-Anhänger von Zeit zu Zeit von Schlamm und harten Schmutzteilen entfernen,
bzw. diesen waschen. Eingebeulte Stellen und abgeplatzte Lackstellen rechtzeitig konservieren bzw. anstreichen.
VI. Sicherheitshinweise
1
)
Bei der Arbeit mit dem VARES-Anhänger sind alle Sicherheitsvorschriften und Maßnahmen in den
„Arbeitsschutzbestimmungen bei der Arbeit mit land- und forstwirtschaftlichen Maschinen und Einrichtungen
“ (veröffentlicht im Anzeiger Nr. 62, Teil 40 vom 22.12.1967) zu beachten.
2
)
Bei einem abgestellten Grubber-VARES-Anhänger mit Antriebseinheit muss immer die Handbremse
angezogen sein.
3
)
Vor der Verwendung des VARES-Anhängers muss eine technische Kontrolle des Fahrzeugs erfolgen,
insbesondere:
-
Kontrolle des Verbindungsbolzens zur Antriebseinheit
-
Kontrolle der richtigen Funktion der Bremsvorrichtung (nur bei Grubberwagen)
-
Kontrolle auf festen Sitz der Schrauben auf Zugstange, Rädern u.ä.
-
Kontrolle des Reifenluftdrucks
-
eigenständige Kontrolle der Antriebseinheit
4
)
Der VARES-Anhänger darf nicht über die max. Nutzlast (einschließlich Gewicht des Fahrers) hinaus
beladen werden.
5
)
Bei der Verwendung von Antriebseinheiten, die mit dem Anhänger verbunden sind, darf der
Wenderadius nicht unter 3 m liegen.
6
)
Während der Fahrt ist ein Aufspringen und Abspringen vom VARES-Anhänger verboten.
7
)
Zur Befestigung von Ladegut auf dem VARES-Anhänger sind ausreichend feste, erprobte und für
diesen Zweck geeignete Seile zu verwenden.
8
)
Auf dem Anhänger dürfen keine Personen befördert werden.
9
)
Die maximal zugängliche Hangneigung des Anhängers mit Antriebseinheit beträgt 13°. Unter
zugänglicher Hangneigung versteht sich das Arbeiten mit voll beladenem Anhänger und angekoppelter
Antriebseinheit (wie oben angeführt) auf Hängen mit einem Gefälle bis zu 13°.
10
)
Laut Verordnung des
{tsch.}
Verkehrsministeriums Nr. 41/84 Slg. ist für Antriebseinheit und Anhänger
ein Gewichtsverhältnis von 1:3 zulässig. Das bedeutet, dass das Gesamtgewicht (Anhänger, Fahrer und Fracht)
nicht größer sein darf als das Dreifache des Gewichts der Antriebseinheit.
VII. Hinweise zum Bestellen von Ersatzteilen
Bei Reparaturen am VARES-Anhänger sind nur Original-Ersatzteile zu verwenden. Die Bestellung von
Ersatzteilen wird zügiger bearbeitet, wenn mit der Bestellung angegeben wird:
1
)
Katalognummer des betreffenden Teils
2
)
Genaue Adresse mit Namensangabe, wenn möglich Telefonnummer der bestellenden Person.
Ware rechtzeitig bestellen, wenn möglich mit ausreichenden Zeitvorlauf.
Der Verkauf der Erzeugnisse und Ersatzteile wird vom Hersteller abgesichert:
VARES Mnichovice a. s., Ond
Ĝ
ejovská 699, 251 64 Mnichovice Web: www.vares.cz
Tel: 00420 323 640 607, 00420 323 640 613 Fax: 00420 323 640 466
E-mail: [email protected]
VIII. Garantiebedingungen
1
)
Bei dem gelieferten VARES-Anhänger haftet der Hersteller für die Konstruktion, Funktion, Qualität und
Vollständigkeit nur unter der Bedingung einer bestimmungsgemäßen Verwendung entsprechend dieser
Anleitung. Die Garantie bezieht sich nicht auf Mängel, die durch gewöhnlichen Verschleiß, schlechte
Aufbewahrung oder nicht sachgerechte Bedienung entstehen, bzw. auf Schäden, die durch den Abnehmer
selbst oder durch Dritte verursacht werden.
2
)
Die Garantie erlischt bei einem Unfall des VARES-Anhängers, der nicht durch Material- oder
Produktionsfehler hervorgerufen wurde bzw. aufgrund eines unbefugten Eingriffes in die Konstruktion des
VARES-Anhängers entstanden ist.
Die Garantiezeit beträgt 2 Jahre ab dem Verkaufsdatum.
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