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PRO mindestens einer jährlichen Sichtprüfung durch einen Sachkundigen zu unterziehen.
Für die Nutzer in Deutschland empfehlen wir, folgende Verordnungen und Richtlinien zu
berücksichtigen:
DGUV Grundsatz 305-002
DGUV Regel 112-198/199
MPBetreibV
Für die Nutzer außerhalb von Deutschland ist eine regelmäßige Prüfung nach
landesspezifischen Vorgaben erforderlich.
Folgende Teile müssen geprüft und folgende Mängel ausgeschlossen werden:
Gurte
Schnitt-und Scheuerstellen, Beschädigung der Nähte,
gewebeschädigende Flecken
Metallteile
Rost, Oxidation, Verformung
sonstige Beschädigungen
Sollten Beschädigungen oder nur der Verdacht auf Beschädigungen
auftreten, nehmen Sie das Produkt sofort außer Betrieb.
7. Lagerung
Lagern Sie ultraFLEX PRO trocken und dunkel. Vermeiden Sie direkte Sonneneinstrahlung
und direkte Wärmestrahlung von Heizquellen. Diese Faktoren können das Material
beschädigen.
Bei Raumtemperatur trocknen und lichtgeschützt lagern.
8. Lebensdauer
Die Ablegereife richtet sich nach dem Produkt, dessen Einsatzhäufigkeit und den äußeren
Einsatzbedingungen.
Die Lebensdauer des ultraFLEX PRO ist von den individuellen Einsatzbedingungen
abhängig. Je nach Häufigkeit und Intensität der Nutzung der Transportaufhängung ist eine
Abnutzung normal. Eine sachgemäße Anwendung wird hier vorausgesetzt.
Auch bei sorgfältiger Behandlung unterliegt das Material einem Alterungsprozess.
Dieser wird durch UV-Strahlen, Hitze, Chemikalien, aggressive Atmosphäre und Schmutz
beschleunigt. Aussonderung des Produkts sollte je nach Zustand oder spätestens nach 6
bis 8 Jahren erfolgen.