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Bedienungsanleitung Ultralight 402
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6. Garantiebedingungen
6.1 Garantieumfang
Die Torqeedo GmbH, Petersbrunner Straße 3a in D-82319 Starnberg garantiert dem Endab-
nehmer eines Torqeedo Außenborders, dass das Produkt während des nachstehend festge-
legten Deckungszeitraumes frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist. Torqeedo wird
den Endabnehmer von den Kosten der Beseitigung eines Material- oder Verarbeitungsfehlers
freihalten. Diese Freihalteverpflichtung gilt nicht für alle durch einen Garantiefall veranlassten
Nebenkosten und alle sonstigen finanziellen Nachteile (z.B. Kosten für Abschleppen, Telekom-
munikation, Verpflegung, Unterkunft, entgangene Nutzung, Zeitverlust usw.).
Die Garantie endet zwei Jahre nach dem Tag der Übergabe des Produktes an den Endabneh-
mer. Ausgenommen von der zweijährigen Garantie sind Produkte, die – auch vorübergehend
– für gewerbliche oder behördliche Zwecke genutzt wurden. Für diese gilt die gesetzliche
Gewährleistung. Der Garantieanspruch verjährt mit Ablauf von sechs Monaten nach Entdek-
kung des Fehlers.
Ob fehlerhafte Teile instand gesetzt oder ausgetauscht werden, entscheidet Torqeedo. Distri-
butoren und Händler, die Reparaturarbeiten an Torqeedo-Motoren durchführen, haben keine
Vollmacht, für Torqeedo rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben.
Von der Garantie ausgeschlossen sind Verschleißteile und Routinewartungen.
Torqeedo ist berechtigt die Garantieansprüche zu verweigern wenn
• die Garantie nicht ordnungsgemäß eingereicht wurde (insbesondere Kontaktaufnahme
vor Einsendung reklamierter Ware, Vorliegen eines vollständig ausgefüllten Garantie-
scheins und des Kaufbelegs, vgl. Garantieprozess),
• vorschriftswidrige Behandlung des Produktes vorliegt,
• die Sicherheits-, Handhabungs- und Pflegehinweise der Bedienungsanleitung nicht
befolgt wurden,
• der Kaufgegenstand in irgendeiner Weise umgebaut, modifiziert oder mit Teilen oder
Zubehörartikeln ausgerüstet worden ist, die nicht zu der von Torqeedo ausdrücklich
zugelassenen bzw. empfohlenen Ausrüstung gehören,
• vorangegangene Wartungen oder Reparaturen nicht durch von Torqeedo autorisierte
Betriebe vorgenommen wurden bzw. andere als Original-Ersatzteile verwendet wurden,
es sei denn der Endabnehmer kann nachweisen, dass der zur Ablehnung des Garantie-
anspruchs berechtigende Tatbestand die Entwicklung des Fehlers nicht begünstigt hat.